Abschnitt C: Zusatz-Weiterbildungen
vom 1. Oktober 2005 in der Fassung vom 1. April 2017
Hinweis: Zusatz-Weiterbildungen können nur noch nach der aktuellen WBO 2020 erworben werden.
Allgemeines | Paragraphenteil | Gebiete, Facharzt-, Schwerpunktkompetenzen | Zusatz-Weiterbildungen |