Präimplantationsdiagnostik-Kommission
(PID-Kommission)
Am 11. Januar 2015 ist das Präimplantationsdiagnostikgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PIDG NRW) in Kraft getreten. Es beinhaltet die landesrechtlichen Ausführungsbestimmung zur Präimplantationsdiagnostik (PID).
Präimplantationsdiagnostik (kurz PID) ist die genetische Untersuchung eines außerhalb des Körpers erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebärmutter einer Frau. Sie darf gemäß Embryonenschutzgesetz (ESchG) ausschließlich zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten angewendet werden. Ob die PID zulässig ist, entscheidet eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission (§ 3a ESchG in Verbindung mit § 4 der Präimplantationsdiagnostik-Verordnung (PIDV)).
Die Kommission setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- 4 ärztliche Mitglieder der Fachrichtungen Humangenetik, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie
- 1 Sachverständiger für Ethik,
- 1 Sachverständiger für Recht,
- 1 Vertreter für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und
- 1 Vertreter der Selbsthilfe der Menschen mit Behinderungen.
Vorstandsgremien der Ärztekammer Nordrhein
Nach dem Gesetz hat die Ärztekammer Nordrhein die Aufgabe, die Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID-Kommission) einzurichten.
Die PID-Kommission NRW entscheidet über Anträge, soweit die Antragsberechtigte eine Präimplantationsdiagnostik in einem in Nordrhein-Westfalen zugelassenen Zentrum durchführen lassen will.
Informationen zur Antragstellung
Die Geschäftsstelle der PID-Kommission bei der Ärztekammer Nordrhein nimmt die Anträge auf zustimmende Bewertung entgegen.
Die PID-Kommission wird lediglich auf schriftlichen Antrag der betroffenen Frau tätig.
Im Folgenden finden Sie Informationen zur Antragstellung, zu den notwendigen Anlagen sowie zu den Gebühren.
Zugelassenes Zentrum
In Nordrhein-Westfalen gibt es ein zugelassenes PID-Zentrum:
MVZ Institut für Labormedizin und Klinische Genetik Rhein/Ruhr GmbH
Willy-Brandt-Platz 4, 45127 Essen
im Zusammenwirken mit dem Kooperationspartner
MVZ Kinderwunschzentrum Dortmund GmbH
Olpe 19, 44135 Dortmund
Ansprechpartner:
Dr. Karoline Hohenstein 0231 / 5 57 54 52 90
Dr. Christof Hammans 0231 / 1 69 33
Gebühren
Das Gesetz sieht vor, dass die Ärztekammer zur Kostendeckung der Prüfung eines Antrags auf Präimplantationsdiagnostik Gebühren erhebt. Die Rahmengebühr bei der Ärztekammer Nordrhein liegt je nach Aufwand zwischen 1.300 Euro und 3.000 Euro.
Fristen
Gesetzlich sind wir verpflichtet, Ihnen binnen drei Monaten nach Eingang Ihres Antrags eine Entscheidung mitzuteilen. Diese Frist läuft allerdings erst, wenn der PID-Kommission die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Über diesen Umstand benachrichtigen wir Sie unter Angabe der Frist. Andernfalls bitten wir Sie, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
Formulare
Von der Antragstellerin auszufüllen
Antrag auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID), mit Checkliste der Anlagen
Anlage A - Medizinische Angaben zur Antragstellerin
falls betroffen: Anlage B - Medizinische Angaben zum Mann, von dem die Samenzelle stammt
Anlage C - Einwilligung in die Datenverarbeitung (Frau und Mann, falls betroffen)