Ständige Kommission In-vitro-Fertilisation / Embryotransfer
nach § 13 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte
Allgemein
Die Ständige Kommission In-vitro-Fertilisation / Embryotransfer (IVF) ist eine Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein mit Sitz in Düsseldorf. Sie wurde durch einen Vorstandsbeschluss im Jahre 1986 gegründet.
Aufgaben
Die Ständige Kommission In-vitro-Fertilisation / Embryotransfer hat die Aufgabe, den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein bei seiner Entscheidung zu beraten, ob eine IVF-Arbeitsgruppe die Richtlinie zur assistierten Reproduktion, die Bestandteil der Berufsordnung ist, erfüllt. Daher prüft die Ständige Kommission die fachlichen, personellen und technischen Voraussetzungen der Arbeitsgruppe (Richtlinie zur assistierten Reproduktion gemäß § 13 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte).
Richtlinie zur assistierten Reproduktion gemäß § 13 Berufsordnung
Historie
1978 überraschte die Mitteilung, dass in England das erste Kind geboren worden war, welches seine Existenz der Befruchtung einer Eizelle außerhalb des Körpers und dem anschließenden Transfer in die Gebärmutter verdankte. Diese zunächst als rein medizinische Therapie bei Frauen mit Kinderwunsch und fehlenden oder verschlossenen Eileitern verstandene Maßnahme führte zu einer nicht geahnten stürmischen Entwicklung, die keinesfalls abgeschlossen ist. Die Verfügbarkeit der Eizelle und der männlichen Gameten eröffnete weitreichende Eingriffe in den Beginn menschlichen Lebens.
Die Erkenntnis, dass Missbrauch eintreten könne, führte zu Bemühungen der Ärzteschaft, durch die Erstellung von Richtlinien bei der künstlichen Befruchtung einen hohen Qualitätsstandard anzustreben und missbräuchliche Anwendungen zu verhindern. Bereits 1985 wurden die Richtlinien von der Bundesärztekammer publiziert und den einzelnen Landesärztekammern zur Umsetzung empfohlen. Von der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) wurde diese Umsetzung in die Berufsordnung bereits 1986 vorgenommen, und in den Folgejahren regelmäßig der neuen Entwicklung im Bereich der Reproduktionsmedizin angepasst.
1990 wurde von der Bundesregierung nach zweijähriger Beratung das Embryonenschutzgesetz verabschiedet, welches die strafrechtliche Ahndung bei Nichteinhaltung vorgegebener Regeln festschrieb. Insbesondere durch die Festsetzung, dass nur drei Eizellen befruchtet werden dürfen, wurde eine international nicht bestehende Einschränkung vorgenommen, welche von manchen Kollegen als Nachteil für die Deutsche Reproduktionsmedizin gesehen wurde, aber das Auftreten von Mehrlingsschwangerschaften mit mehr als drei Feten unmöglich machte, und überzählige Embryonen verhinderte.
Zur Umsetzung der Richtlinie zur assistierten Reproduktion wurde bei der ÄkNo 1986 eine „Ständige Kommission In-vitro-Fertilisation / Embryotransfer“ gegründet. Diese Kommission, deren Vorsitzender Professor Dr. Joseph Neulen ist, hat die Aufgabe, die Einrichtungen und die personellen Besetzungen von IVF-Arbeitsgruppen entsprechend der Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion gemäß § 13 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte zu prüfen und den Vorstand der ÄkNo bei seinem Votum zu beraten.
Ärztinnen und Ärzte haben die beabsichtigte Tätigkeit bei allen Maßnahmen der assistierten Befruchtung anzuzeigen und nachzuweisen, dass sie aufgrund ihrer Qualifikation, sachlichen und personellen Ausstattung und ihrer behördlichen Genehmigungen eine dem Stand der Wissenschaft entsprechende Durchführung der Verfahren und Maßnahmen gewährleisten.
Detaillierte Voraussetzungen der assistierten Reproduktion wurden in der Richtlinie zur assistierten Reproduktion gemäß § 13 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte, nach dem Vorliegen neuer Therapiemöglichkeiten und Anpassungen an die Berufsordnung festgeschrieben.
Checkliste und Antragsformulare
Zulassungsantrag (Neuanträge und Änderungsanzeigen)
Checkliste inklusive Antragsformular auf Neuzulassung / Änderungsanzeigen
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Meldeformular IVF-Arbeitsgruppe
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Vordruck zur Erklärung der ständigen Einsatzbereitschaft der Mitglieder der Arbeitsgruppe nach der Richtlinie zur assistierten Reproduktion gemäß § 13 der Berufsordnung
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Vordruck zur Erklärung der ständigen Einsatzbereitschaft / Verfügbarkeit der technischen Einrichtung nach der Richtlinie zur assistierten Reproduktion gemäß § 13 der Berufsordnung
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Grundsatzentscheidungen
Antragszahlen: Überblick 2000 - 2022 | |
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2000
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2002
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2008
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