35. Psychoanalyse
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und psychoanalytische Behandlung von Krankheiten und Störungen, denen unbewusste seelische Konflikte zugrunde liegen einschließlich der Anwendung in der Prävention und Rehabilitation sowie zum Verständnis unbewusster Prozesse in der Arzt-Patienten-Beziehung.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Psychoanalyse nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
Weiterbildungszeit:
Die Weiterbildungszeit ist unter den Weiterbildungsinhalten aufgeführt. Die Weiterbildung findet unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten für Psychoanalyse gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 statt.
Weiterbildungsinhalt:
Die Weiterbildung erfolgt kontinuierlich und besteht aus den drei aufeinander bezogenen Teilen Lehranalyse, Vermittlung theoretischer Kenntnisse sowie Untersuchung und Behandlung.
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Lehranalyse, während der gesamten Weiterbildung
- 250 Einzelstunden in mindestens 3 Einzelstunden pro Woche
Theoretische Weiterbildung
- 240 Stunden in Seminarform einschließlich Fallseminare
- Epidemiologie, Psychodiagnostik (Testpsychologie)
- Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitslehre, Traumlehre, allgemeine und spezielle Krankheitslehre einschließlich psychiatrischer und psychosomatischer Krankheitsbilder, Untersuchungs- und Behandlungstechnik, Diagnostik einschließlich differentialdiagnostischer Erwägungen zur Abgrenzung von Psychosen, Neurosen und körperlich begründeten psychischen Störungen
- Indikationsstellung und prognostische Gesichtspunkte verschiedener Behandlungsverfahren einschließlich präventive und rehabilitative Aspekte
- Kulturtheorie und analytische Sozialpsychologie
Untersuchung und Behandlung
- 20 supervidierte und dokumentierte psychoanalytische Untersuchungen mit nachfolgenden Sitzungen zur Beratung oder zur Einleitung der Behandlung
- kontinuierliche Teilnahme an einem kasuistischen Seminar zur Behandlungstechnik
- 600 dokumentierte psychoananalytische Behandlungsstunden, darunter 2 Behandlungen von mindestens 250 Stunden supervidiert nach jeder vierten Sitzung
- regelmäßige Teilnahme an einem begleitenden Fallseminar