Fachgebundene genetische Beratung
Ärztinnen und Ärzte, die genetische Beratungen im Rahmen einer diagnostischen, prädiktiven oder vorgeburtlichen genetischen Untersuchung durchführen möchten, benötigen eine entsprechende Qualifikation.
Die Wissenskontrolle über das Online-Portal der Ärztekammer Nordrhein „meine ÄkNo“ (www.aekno.de/portal) können ab 11. Juli 2016 nur noch bestimmte Facharztgruppen mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung nach der Facharztanerkennung absolvieren. Dafür ist eine vorherige kostenfreie Registrierung für die Nutzung des Portals notwendig, die über das Portal beantragt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass das Portal '"meine ÄkNo" lediglich Mitgliedern der Ärztekammer Nordrhein zur Verfügung steht.
Die in Frage kommenden Facharztkompetenzen sind von der Bundesärztekammer vorgeschlagen und von der Ärztekammer Nordrhein übernommen worden.
Dies betrifft folgende Gebiete
- Allgemeinmedizin
- Anatomie
- Arbeitsmedizin
- Biochemie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- HNO
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Innere Medizin
- Kinder- und Jugendmedizin
- Pharmakologie
- Laboratoriumsmedizin
- Neurologie
- Pathologie
- Rechtsmedizin
- Urologie in Kombination mit der Zusatzweiterbildung Andrologie
Fachärztinnen und Fachärzte aus diesen Gebieten können ihre Qualifikation über eine bestandene Wissenskontrolle nachweisen. Hierbei gibt es zwei unterschiedliche Wissensprüfungen. Neben der fachgebundenen genetischen Beratung (20 Fragen) gibt es noch eine eingeschränkte Qualifikation nur für die vorgeburtliche Risikoabklärung (10 Fragen).
Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik oder Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Medizinische Genetik“ verfügen bereits über die Qualifikation durch die erfolgreich abgelegte Weiterbildungsprüfung.
Nach Auslaufen der Übergangsfrist, ab dem 11. Juli 2016, kann die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Rahmen diagnostischer oder prädiktiver genetischer Untersuchungen in den übrigen Facharztkompetenzen beziehungsweise in den oben genannten Gebieten bei weniger als 5 Jahren Berufserfahrung nach Facharztanerkennung nur noch über einen 72-stündigen Kurs mit theoretischem und praktisch-kommunikativen Teil erworben werden.
Ein 8-stündiger Kurs ist für den Nachweis der Qualifikation für die Beratung im Rahmen einer vorgeburtlichen Risikoabklärung für Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe obligatorisch. Entsprechende Kurse werden von der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein angeboten.
Prüfumfang der Wissenskontrolle
- Die Wissenskontrolle zur gebietsbezogenen genetischen Beratung erfolgt mit Hilfe eines Fragebogens mit 20 Fragen, wovon mindestens 5 Fragen fachgebunden sind. Die Zusammenstellung der Fragen unterliegt dem Zufallsprinzip und erfolgt automatisch.
- Zum Erwerb der eingeschränkten speziellen Qualifikation nur für die fachgebundene genetische Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung umfasst der Fragebogen 10 Fragen.
- Mindestens 60 Prozent der Fragen müssen korrekt beantwortet werden, um den Nachweis der Qualifikation zu erhalten.
- Eine Unterbrechung der Prüfung – zum Beispiel durch Abbruch des Programms – gilt als Nichtbestehen. Die Prüfung muss in 40 Minuten bei 20 Fragen beziehungsweise 20 Minuten bei 10 Fragen beendet sein, ansonsten gilt sie ebenfalls als nicht bestanden.