27. Naturheilverfahren
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Anregung der individuellen körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder -freier natürlicher Mittel.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Naturheilverfahren nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
- 3 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Naturheilverfahren gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder auch ersetzbar durch 80 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision
- 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Naturheilverfahren
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- balneo-, klimatherapeutischen und verwandten Maßnahmen
- bewegungs-, atem- und entspannungstherapeutischen Maßnahmen
- der Massagebehandlung und reflexzonentherapeutischen Maßnahmen einschließlich manueller Diagnostik
- den Grundlagen der Ernährungsmedizin und Fastentherapie
- der Phytotherapie und Anwendung weiterer Medikamente aus Naturstoffen
- der Ordnungstherapie und Grundlagen der Chronobiologie
- physikalischen Maßnahmen einschließlich Elektro- und Ultraschalltherapie
- den ausleitenden und umstimmenden Verfahren
- Heilungshindernissen und Grundlagen der Neuraltherapie