Elektronische Arztausweise
Grundsätzlich empfehlen wir allen Kammermitgliedern, die Ausstellung eines Arztausweises zu beantragen. Als Inhaber eines Arztausweises können Sie sich zum Beispiel an Unfallorten oder gegenüber Apothekern als Arzt ausweisen.
Auf Antragsstellung können Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein einen kostenfreien elektronischen Arztausweis-light (eA-light) oder / und einen kostenpflichtigen elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für die Telematikinfrastruktur beantragen.
Da ein Arztausweis in Händen von Unbefugten missbräuchlich verwendet werden kann, wollen wir vorsorglich darauf hinweisen, dass bei der Verwendung die gleiche Sorgfalt geboten ist wie bei anderen Ausweisarten (z. B. Personalausweis oder Bankkarte).
Die Arztausweise unterscheiden sich hinsichtlich der möglichen Funktionalitäten des integrierten Chips und sind nach der benötigten Anforderung zu wählen.
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ermöglicht die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur, wird von einem externen Vertrauensdienstleister im Auftrag der Ärztekammer für das Kammermitglied erstellt und ist mit monatlichen Kosten für den Arzt verbunden.
Aktuelle Gesetze lassen den eHBA zum Standard werden
Verschiedene Bundesgesetze bringen digitale Anwendungen, die den Besitz eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) spätestens ab Anfang 2021 nötig machen.
Die Ärztekammer empfiehlt ihren Mitgliedern, frühzeitig einen eHBA zu beantragen.
Elektronischer Arztausweis-light (eA-light)
Der Arztausweis ohne qualifizierte elektronisches Signatur (QES) heißt elektronischer Arztausweis-light (eA-light). Dieser Ausweis wird von der Ärztekammer Nordrhein selbst erstellt und an ihre antragstellenden Mitglieder kostenfrei ausgegeben. Der eA-light ist fünf Jahre gültig.