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Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.aekno.de


Die Ärztekammer Nordrhein ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.aekno.de und ihre Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite www.aekno.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) derzeit nicht komplett vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bittet die Ärztekammer Nordrhein um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.

Beispielsweise sind die PDF-Dokumente auf www.aekno.de häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um tausende Dateien handelt, würde deren Umstellung eine unverhältnismäßige Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie EU 2016/2102 bedeuten.

Die Ärztekammer Nordrhein ist dennoch bemüht, so weit wie möglich barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12. August 2020 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zur Ärztekammer Nordrhein aufnehmen möchten, senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Informationen zur Datenverarbeitung.

Kontakt: aerztekammer(at)aekno.de

Informationen zur Datenverarbeitung

Ihr Ansprechpartner in der Online-Redaktion:

Jürgen Brenn

E-Mail: onlineredaktion(at)aekno.de

Telefon: 0211 / 4302 2020

 

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

ueberwachungsstelle-nrw(at)it.nrw.de

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.aekno.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail-Adresse der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de

Telefon: 0211 / 8 55 34 51

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW