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24. Manuelle Medizin / Chirotherapie


Die Bezeichnung Manuelle Medizin oder Chirotherapie kann wahlweise geführt werden.

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin/Chirotherapie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung reversibler Funktionsstörungen des Bewegungssystems mittels manueller Untersuchungs- und Behandlungstechniken.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Manuelle Medizin / Chirotherapie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:
  • 120 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Manuelle Medizin / Chirotherapie

und anschließend

  • 200 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Manuelle Medizin / Chirotherapie
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der manuellen Befunderhebung mit Untersuchungs- und Weichteiltechniken an Wirbelsäule, Schädel, Schulter- und Beckengürtel und Extremitäten
  • der Indikation und Kontraindikation manualmedizinischer Maßnahmen
  • der Erkennung der reflektorisch gesteuerten Wechselbeziehungen zwischen Bewegungssystem und anderen Funktionssystemen einschließlich den Grundlagen somatischer Dysfunktionen im Konzept parietaler und visceraler Komponenten
  • der Einordnung von funktionspathologischen Befunden einschließlich hypo- und hypermobiler Funktionsstörungen zu pathologischen Strukturveränderungen
  • der Mobilisation, Manipulation und Übungsbehandlung an den Extremitätengelenken, am Beckengürtel, den Wirbelgelenken und am Schädel
Übergangsbestimmungen:

Kammerangehörige, die die Zusatzbezeichnung Chirotherapie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin zu führen.