Vorlesen

Informationen zum Einlegen einer Beschwerde


Einführung

Bei Streitigkeiten zwischen Ärztinnen / Ärzten und Patientinnen / Patienten, die aus dem Behandlungsverhältnis resultieren, haben Patienten die Möglichkeit, sich mit ihrem Anliegen an die Ärztekammer Nordrhein zu wenden.

Voraussetzung ist,

  1. dass der Arzt, gegen den sich der Vorwurf richtet, Mitglied der Ärztekammer Nordrhein ist. Das heißt, dass er seinen Beruf im Landesteil Nordrhein (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) ausübt und
  2. dass die beanstandete Behandlung im Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

Bitte teilen Sie uns mit, ob in derselben Sache bereits ein gerichtliches Verfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren nach §170 Abs.2 StPO (Strafprozessordnung) eingestellt oder anhängig ist bzw. gleichzeitig eingeleitet wird.

Hinweis

Vor Einreichen einer Beschwerde kann es sinnvoll sein, das Gespräch mit dem Arzt zu suchen.

 ­

Wann und wo reiche ich eine Beschwerde bei der Ärztekammer ein?

Die Rechtsabteilung der Ärztekammer Nordrhein ist der richtige Ansprechpartner bei Fragen zu Patientenrechten oder einem Verdacht auf einen Verstoß gegen die Berufsordnung.

Bei Beschwerden, die sich zum Beispiel auf unangemessene Wartezeiten, Kommunikationsstörungen etc. beziehen, geben wir den Vorgang an die zuständigen Kreisstellen ab.

Kreisstellen

Fragen des Patienten zu privatärztlichen Honorarforderungen und den gebührenrechtlichen Vorschriften (GOÄ), sind an das Referat „Gebührenordnung für Ärzte“ der Ärztekammer Nordrhein zu stellen. Dazu benötigen wir den kompletten Schriftverkehr, insbesondere die beanstandete Rechnung und im Falle eines operativen Eingriffs, den Operationsbericht.

GOÄ-Abteilung

Vermutet der Patient einen Behandlungsfehler, bietet die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein eine Überprüfung an, in deren Rahmen der Sachverhalt auf der Grundlage des Vorbringens der Beteiligten und der Krankenunterlagen beurteilt wird.

Gutachterkommission

Fragen im vertragsärztlichen Bereich, also beispielsweise die Frage nach der Verordnungsfähigkeit eines Medikaments, eines Hilfsmittels oder eines Heilmittels, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären. Die Krankenkasse überprüft mit Hilfe der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein das ärztliche Verhalten im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Vertragsarztrecht.

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Liegt eine Beschwerde hinsichtlich der Behandlung im Krankenhaus vor, so ist die Ärztekammer hinsichtlich des pflegerischen Teils nicht zuständig. Diese Fälle prüft die Krankenhausleitung oder die Beschwerdestelle des Krankenhauses.

Krankenhausdatenbank NRW

Bei Unsicherheit, welche Stelle für Ihre Beschwerde zuständig ist, können Sie sich auch an die Patientenberatung der Ärztekammer Nordrhein wenden. Die Mitarbeiterinnen helfen zu klären, um welche Art Beschwerde es sich handelt und welche Stelle zuständig ist.

Patientenberatung

­

Wie reiche ich eine Beschwerde bei der Ärztekammer ein?

Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen und ist vom Beschwerdeführer zu unterzeichnen.

Hinweis

Anonyme Beschwerden werden von uns nicht bearbeitet.

Folgende Angaben sind unbedingt erforderlich:
  • Bitte machen Sie Angaben zu Ihrer Person bzw. des betroffenen Patienten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift).
  • Der Sachverhalt bzw. der konkrete Vorwurf muss detailliert, klar und nachvollziehbar geschildert werden, damit die Ärztekammer die Situation überprüfen kann. Konzentrieren Sie sich dabei bitte auf die Angaben, die einer Überprüfung zugänglich sind.
  • Bitte nennen Sie den Namen und die vollständige Anschrift des betroffenen Arztes. Sofern Sie über Unterlagen verfügen, die für den Vorgang relevant sind, bitten wir Sie, uns diese in Kopie mitzuschicken (z. B. bisheriger Schriftverkehr, Entlassungsberichte etc.).
  • Darüber hinaus ist der Beschwerde eine unterzeichnete Schweigepflichtentbindungs­erklärung (unten beigefügt) in Bezug auf den Beschwerdegegner beizufügen. Gleichzeitig bitten wir Sie, uns Ihr Einverständnis hinsichtlich der Weiterleitung der Beschwerde an den Arzt zu erteilen.
  • Da es im Verlauf der Untersuchungen erforderlich sein kann, Behandlungsunterlagen von vor- und/oder nachbehandelnden Ärzten anzufordern, bitten wir Sie auch insoweit eine unterzeichnete Schweigepflichtentbindungserklärung beizufügen.
  • Sollte der Patient unter Betreuung stehen, ist die Erklärung durch den Betreuer zu unterzeichnen und eine beglaubigte Kopie des Betreuerausweises beizufügen.
Beschwerdeformular (55,70 KB)  

Bitte verwenden Sie das Beschwerdeformular und schicken uns dieses und weitere erforderliche Unterlagen per Post an folgende Adresse:

Ärztekammer Nordrhein
Rechtsabteilung
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf

­ 

Wie wird meine Beschwerde bei der Ärztekammer Nordrhein bearbeitet?

Nach Eingang Ihrer Beschwerde bei der Ärztekammer Nordrhein, erhalten Sie zeitnah eine Empfangsbestätigung.

Dem betroffenen Arzt wird Ihr Beschwerdeschreiben in Kopie mit der Bitte um Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Die Beschwerdevorgang wird danach berufsrechtlich bewertet, wobei die Ärztekammer bei Nachweis eines standeswidrigen Fehlverhaltens gemäß des geltenden Heilberufsgesetzes NRWtätig wird.

Sollten Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein wenden, leitet diese ein Begutachtungsverfahren ein und teilt Ihnen das Ergebnis ihrer Überprüfung nach Abschluss des Verfahrens in einem gutachtlichen Bescheid mit.

In der Regel werden Sie nach Abschluss des Verfahrens informiert.

Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, Ihnen Rechtsauskünfte im Hinblick auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt zu erteilen.

­ 

Wie lange dauert es, bis ich über das Ergebnis meiner Beschwerde informiert werde?

Eine kurzfristige Bearbeitung Ihrer Beschwerde können wir Ihnen nicht zusagen. Wir bitten Sie daher, von Nachfragen abzusehen und werden uns gegebenenfalls unaufgefordert an Sie wenden.