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41. Spezielle Orthopädische Chirurgie


Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Orthopädische Chirurgie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die operative und nicht operative Behandlung höherer Schwierigkeitsgrade bei angeborenen und erworbenen Erkrankungen und Deformitäten der Stütz- und Bewegungsorgane.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Spezielle Orthopädische Chirurgie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Orthopädische Chirurgie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

  • 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Orthopädische Chirurgie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Diagnostik und Indikationsstellung zur Durchführung operativer und nicht operativer Behandlungen von schweren Deformitäten und Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane einschließlich der postoperativen Überwachung
  • der Durchführung operativer Eingriffe höherer Schwierigkeitsgrade an Wirbelsäule, Schulter / Oberarm / Ellenbogen, Unterarm / Hand, Becken, Hüftgelenk, Oberschenkel, Kniegelenk, Unterschenkel, Sprunggelenk und Fuß
  • plastisch-rekonstruktiven Eingriffen in Zusammenhang mit Fehlstellungen, auch einschließlich Amputationen