Vorlesen

Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker


Die Ärztekammer Nordrhein bietet ab dem Ausbildungsjahr Sommer 2024 die Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker im Gesundheitswesen an!

Ab dem Ausbildungsjahr Sommer 2024 bietet die Ärztekammer Nordrhein die Ausbildung zur Fachpraktikerin im Gesundheitswesen oder zum Fachpraktiker im Gesundheitswesen an.

Bei einer Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker wurden die fachpraktischen Inhalte mit Blick auf die Prüfungsanforderungen im Vergleich zur Fachtheorie stärker gewichtet, deshalb spricht man von einer theoriereduzierten Ausbildung.

Auch bei den Prüfungsanforderungen werden fachpraktische Inhalte im Vergleich zur Fachtheorie stärker berücksichtigt. Rechtliche Grundlage für die Ausbildung zum Fachpraktiker ist § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Wer kann eine Fachpraktiker-Ausbildung machen?

Die Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker ist auf Menschen ausgerichtet, die die theoretischen Anforderungen einer Vollausbildung oder Regelausbildung nicht ganz erfüllen und ihre Stärken eher im praktischen Bereich haben.

Voraussetzung für die Ausbildung in einem Beruf als Fachpraktiker ist eine Feststellung der Eignung für diesen Ausbildungsberuf durch den berufspsychologischen Service der zuständigen Agentur für Arbeit (Reha-Abteilung).

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und führt mit der Abschlussprüfung vor der Ärztekammer Nordrhein zu einem qualifizierten Berufsabschluss.

Die Ausbildungsinhalte wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aus den Inhalten des Referenzberufes Medizinische Fachangestellte entwickelt und orientieren sich an den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur Fachpraktiker-Ausbildung.

Fachpraktiker-Ausbildung – Ein Gewinn für beide Seiten!

Während für junge Menschen mit Lerneinschränkungen die Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt durch eine abgeschlossene Ausbildung erheblich steigen, wird Arbeitgebern die Möglichkeit geboten, ihren Fachkräftebedarf zu decken und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen zu binden.

Fachpraktikerinnnen oder Fachpraktiker im Gesundheitswesen sind in den Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte sowie im Bereich der Ambulanzen in den Kliniken tätig. Sie kommen insbesondere in der Patientenbetreuung, Assistenz, Materialwirtschaft und internen Diensten (zum Beispiel Post, Bürotechnik, Ablage) zum Einsatz und leisten im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag zum Praxisablauf. Sie unterstützen Medizinische Fachangestellte zum Beispiel bei leichteren Routinearbeiten.

Die betriebliche Ausbildung findet im Rahmen einer "begleiteten betrieblichen Ausbildung" (bbA) in den Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte oder in den Ambulanzen von Kliniken statt. Sie wird durch einen von der Reha-Abteilung der Arbeitsagentur beauftragten Träger begleitet, der die für die Ausbildung von Fachpraktiker notwendige rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) verfügt.

Betrieb und Auszubildende erhalten Unterstützung durch den Bildungsträger. Lehrkräfte und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen unterstützen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer individuell während der gesamten betrieblichen Ausbildung. In Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb sowie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden individuelle Förderpläne entwickelt und umgesetzt.

Ein Ausbildungszuschuss kann durch die Agentur für Arbeit gewährt werden.
Ein möglicher Übergang von der Fachpraktiker-Ausbildung in die Ausbildung zur oder zum Medizinischen Fachangestellten ist kontinuierlich zu prüfen. Hier ist insbesondere die Stellungnahme der Berufsschule maßgeblich.

Für wen ist die Ausbildung gedacht?

Die Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker im Gesundheitswesen kann nur nach formell festgelegten Voraussetzungen angeboten werden. Über Einzelheiten informieren wir gerne auch persönlich.
Menschen, für die diese Ausbildung in Betracht kommt, können einen Antrag auf eine Fachpraktiker-Ausbildung stellen, wenn eine Ausbildungsmöglichkeit in dem angestrebten Ausbildungsgang sicher nachgewiesen werden kann, also eine Ausbildungsstätte die Ausbildung sicher zugesagt hat und der berufspsychologische Service der zuständigen Agentur für Arbeit (Reha-Abteilung) die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Fachpraktiker festgestellt hat.

Miteinander – Ein Plus für Alle!

Die Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker im Gesundheitswesen bietet eine wirkliche Perspektive für junge Menschen mit Lerneinschränkung und ist gleichzeitig auch im Hinblick auf den Fachkräftebedarf für Arbeitgeber zielführend und lohnend.

Wir freuen uns, dass diese Berufsausbildung jungen Menschen, die mit einer nachgewiesenen Lernschwäche betroffen sind, mit der in Kraft getretenen Ausbildungsregelung ermöglicht werden kann.

Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung zum Fachpraktiker

Was ist zu tun, wenn ein Ausbildungsvertrag zum Fachpraktiker im Gesundheitswesen geschlossen werden soll?

Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Kliniken, die eine Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker im Gesundheitswesen anbieten möchten und einen Bewerber haben, der diese Ausbildung absolvieren möchte, wenden sich zunächst an den Arbeitgeberservice der regionalen Arbeitsagentur und teilen dort mit, dass sie eine Fachpraktiker-Ausbildung im Gesundheitswesen anbieten möchten. Sie erhalten dort eine umfangreiche Beratung zum Procedere.

Ausbildungs-Bewerber, die eine gesicherte Zusage zur Ausbildung zum Fachpraktiker im Gesundheitswesen haben, wenden sich zunächst an die Reha-Abteilung der zuständigen Arbeitsagentur. Nach entsprechender Beratung kann im Anschluss die Feststellung zur Eignung für die Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker im Gesundheitswesen festgestellt werden. Diese Feststellung der Reha-Abteilung ist Voraussetzung für die Fachpraktiker-Ausbildung.

Im Anschluss kann der Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Der Ausbildungsvertrag ist der Ärztekammer Nordrhein zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorzulegen.

Bei Rückfragen steht die Abteilung Generalthemen Sachbereich MFA Ausbildungswesen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung.

Kontakt zum Ausbildungswesen MFA

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr 
Freitag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr. 

Ansprechpartnerinnen

Cornelia Grün
0211 / 4302 2401
Cornelia.Gruen(at)aekno.de

Lisa Kempken
0211 4302 2402
Lisa.Kempken(at)aekno.de

Heike Reitler
0211 / 4302 2405
Heike.Reitler(at)aekno.de

Ivonne Hüsken
0211 / 4302 2406
Ivonne.Huesken(at)aekno.de

Jennifer Verwey
0211 / 4302 2407
Jennifer.Verwey(at)aekno.de

mfa(at)aekno.de
0211 / 4302 5406