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Ärztliche Gutachter


FAQ

  • Wer erstellt ärztliche Gutachten?

    In der Medizin sind alle Fachärztinnen und Fachärzte berechtigt und durch die Weiterbildung befähigt, Gutachten zu erstellen.

  • Wer berät mich bei der Suche nach ärztlichen Gutachtern?

    Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärztekammer Nordrhein unterstützen Sie gerne bei der Suche nach geeigneten ärztlichen Gutachtern.

    Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten:
    Patientenberatung

    Ansprechpartner für behördliche Benennungsanfragen:

    Referentin:

    Bianca Hillnhütter 0211 / 4302 2211

    Sekretariat:

    Adelina Amato  0211 / 4302 2205

    Laura Wilhelm 0211 / 4302 2202

    sachverstaendige(at)aekno.de
    0211 / 4302 2209

     
  • Gibt es Möglichkeiten der selbstständigen Suche nach ärztlichen Gutachtern?
    Weiterbildungsbefugte

    Eine Möglichkeit, einen ärztlichen Sachverständigen zur Begutachtung zu finden, ist die Suche nach Ärzten, die zur Weiterbildung befugt sind. Diese Ärztinnen und Ärzte aus allen Bereichen ärztlicher Berufstätigkeit besitzen besondere, von der Ärztekammer geprüfte Qualifikationen und Erfahrungen in ihrem Fachgebiet und sind, insbesondere als leitende Ärzte in der stationären Krankenversorgung, in der Regel auch als Gutachter tätig.

    Weiterbildungsbefugte

    Register Ärztliche Gutachter

    Weiterhin hat die Ärztekammer Nordrhein 2005 ein Register Begutachtung eingerichtet, in dem gutachterlich tätige Kolleginnen und Kollegen, die Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein sind, freiwillig öffentliche Angaben über Art und Umfang ihrer gutachterlichen Tätigkeit zur Verfügung stellen und sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Qualitätsvorgaben bei der Gutachtertätigkeit bereiterklären. Hier ist auch die Suche nach sozialgerichtlich tätigen Sachverständigen und Privatgutachtern möglich.

    Register Ärztliche Gutachter

    Benutzungshinweise für die Datenbanken "Weiterbildungsbefugte" und "Register Ärztliche Gutachter":
    Geben Sie in beiden Suchmasken das Fachgebiet und gegebenenfalls weitere Kriterien ein, um Ihre Suche einzugrenzen. Wenden Sie sich an den gewünschten Gutachter direkt, um Informationen über seine Bereitschaft zur Gutachtenerstellung und seine zeitliche Verfügbarkeit zu bekommen.

    Register Ärztliche Gutachter

  • Welche Aufgaben hat die Ärztekammer bei der behördlichen Suche nach ärztlichen Sachverständigen?

    Nach dem Heilberufsgesetz NRW ist es Aufgabe der Ärztekammer Nordrhein, „auf Verlangen der zuständigen Behörden (...) Sachverständige zu benennen“. Pro Jahr erhält sie rund 1.800 Anfragen von Gerichten und anderen Behörden der Justiz und Verwaltung mit der Bitte um Benennung geeigneter ärztlicher Sachverständiger. Dazu werden folgende Informationen benötigt:

    Informationen zur Benennung medizinischer Sachverständiger

    Bei komplexeren Benennungsanfragen ist es empfehlenswert, uns Einsicht in die medizinischen Unterlagen der Verfahrensakten zu ermöglichen. Dazu favorisieren wir die Einstellung der elektronischen Verfahrensakte in das Akteneinsichtsportals des Bundes und der Länder.

    Akteneinsichtsportal

    Alternativ kann die Übermittlung auch über das elektronische Behördenpostfach erfolgen:

    Besonderes Behördenpostfach des Sachverständigenwesens (beBPo)

    Name: Ärztekammer Nordrhein Sachverständigenwesen

    Nutzer-ID: DE.Justiz.c137afc1-46ea-4b70-9a05-caa04e20ec00.a40f

  • Welche Qualifikationen der Ärztekammern gibt es auf dem Gebiet der ärztlichen Begutachtung?
    Curriculum "Medizinische Begutachtung" der Bundesärztekammer


    Die Bundesärztekammer hat 2014 in 3. Auflage ein Curriculum veröffentlicht, das in drei Modulen wesentliche Inhalte ärztlicher Begutachtung im Rahmen einer 64-stündigen Fortbildung definiert.

    Kammerzertifikat "Medizinische Begutachtung" der Ärztekammer Nordrhein


    Die Ärztekammer Nordrhein hat 2016 das Kammerzertifikat „Medizinische Begutachtung“ eingeführt.

    Kammerzertifikat "Medizinische Begutachtung"

    Das Zertifikat wird auf Antrag bei Vorlage einer Teilnahmebescheini­gung über einen erfolgreich abgeschlossenen, von der zuständigen Ärztekammer geprüften und anerkannten 3-stufigen Kurs nach dem Curriculum „Medizinische Begutachtung" der Bundesärzte­kammer (64 Stunden) erteilt. Der Kurs muss mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen werden.

    Das Kammerzertifikat kann nach § 27 Abs.4 Ziffer 2 der Berufsord­nung wie andere Qualifikationen, die nach sonstigen öffentlich-recht­lichen Vorschrif­ten erworben wurden, angezeigt werden.

    § 27 Berufsordnung

    Einschränkung: Das Kammerzertifikat darf nur angekündigt werden, wenn die angekündigte Tätigkeit nicht nur gelegentlich ausgeübt wird.

  • Gibt es weitere Informationen zur ärztlichen Begutachtung?

    Die Ärztekammer Nordrhein hat weiterführende Informationen zusammengestellt zu den Themen:

    • Qualitätszirkel Sachverständigenwesen NRW
    • Leitlinien der Gutachtenerstellung
    • Weitere Sachverständigen-Datenbanken

    Weiterführende Informationen

Kontakt zum Gutachten- und Sachverständigenwesen

Ansprechpartner für Patienten

Patientenberatung der Ärztekammer Nordrhein

Sprechzeiten:
Dienstag bis Donnerstag:
10 bis 12 Uhr und
13.30 bis 15.30 Uhr

0211 / 4302 2500

patientenberatung(at)aekno.de 


Ansprechpartner für behördliche Benennungsanfragen

Referentin

Bianca Hillnhütter 0211 / 4302 2211

Sekretariat:

Adelina Amato  0211 / 4302 2205

Laura Wilhelm 0211 / 4302 2202

sachverstaendige(at)aekno.de
0211 / 4302 2209