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Fachwirtin / Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung


Die berufliche Fortbildung für Medizinische Fachangestellte (MFA) zur Fachwirtin / zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung als Fortbildung der höherqualifizierenden Berufsbildung nach § 1 Absatz 1 und 4 Berufsbildungsgesetz nach dem aktualisierten Musterfortbildungscurriculum der Bundesärztekammer (2. Auflage, Stand 2023) hat Ihren beruflichen Aufstieg zum Ziel!

Das breit gefächerte Themenspektrum dieser Fortbildung erweitert Ihre berufliche Handlungsfähigkeit und ermöglicht Ihnen, mehr spezifische Fach- und Führungsverantwortung im Praxis-Team der niedergelassenen Ärztin / des niedergelassenen Arztes oder anderer kleinerer bis mittelgroßer ambulanter Einrichtungen der medizinischen Versorgung selbstständig zu übernehmen.

Die Abschlussprüfungen für die "Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung" / den "Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung" werden vom Prüfungsausschuss der Ärztekammer Nordrhein abgenommen.

Prüfungsordnung

 

Spezialisierung durch Wahlteilqualifikation
(mindestens 120 Unterrichtseinheiten beziehungsweise 90 Zeitstunden).

Fachwirte sollen noch weitere Funktionen in mindestens einem spezifischen Aufgabengebiet wahrnehmen.

Für den Wahlteil können Sie je nach Praxisschwerpunkt und Interessenlage unter verschiedenen (medizinischen) Themen auswählen.

Dazu hat die Bundesärztekammer diverse Musterfortbildungscurricula im Umfang von 40 bis 270 Unterrichtseinheiten zu verschiedenen Themenbereichen entwickelt.

Viele davon finden sich auch im Angebot der Ärztlichen Akademie für medizinische Fortbildung der Ärztekammer Nordrhein und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

www.akademie-nordrhein.de

Beispiele für anrechnungsfähige Wahlteilqualifikationen aus dem aktuellen Fortbildungsangebot der Nordrheinischen Akademie

  • Ambulante Versorgung älterer Menschen (60 UE)
  • Assistenz Wundmanagement (40 UE)
  • Fachkraft für Impfmanagement (40 UE)
  • Ernährungsmedizin (120 UE)
  • Onkologie (120 UE)
  • Patientenbegleitung und Koordination (40 UE)
  • Prävention von Jugendlichen und Erwachsenen (80 UE)
  • Entlastende Versorgungsassistentin (EVA) - Nicht-ärztliche Praxisassistenz (NäPa) (190 - 270 UE) - Spezialisierungsqualifikation für MFA in hausärztlichen Praxen

Es können auch Wahlteilqualifikationen angerechnet werden, die bei externen Anbietern wie beispielsweise bei Ärzteverbänden oder Fachberufeverbänden absolviert wurden. Hierüber entscheidet die Ärztekammer Nordrhein auf Antrag.

Die Fortbildungskurse für den Wahlteil sind gesondert zu absolvieren und nicht Bestandteil des Pflichtteils.

Rahmencurriculum

Anerkennung der Wahlteile

Anfragen zur Anerkennung von Wahlteilen oder Modulen bitten wir ausschließlich schriftlich per E-Mail oder per Post unter Beifügung der entsprechenden Nachweise / Bescheinigungen einzureichen.

mfa(at)aekno.de

 

Fortbildungsprüfung und Abschluss

Nach Absolvierung des Pflichtteils findet eine Prüfung vor der Ärztekammer statt. Darüber erhalten Sie ein Prüfungszeugnis.

Die Prüfung besteht aus zwei selbstständigen Prüfungsteilen: einem schriftlichen Teil, der thematisch die acht Module aus dem Unterricht des Pflichtteils umfasst und einem praktisch-mündlichen Teil.

Kernstück des praktisch-mündlichen Teils ist die 40 Zeitstunden umfassende Projektarbeit und ein die Projektarbeit berücksichtigendes Fachgespräch. In der Projektarbeit sollen Sie nachweisen, dass eine komplexe Problemstellung erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann.

Den Fachwirtinnenbrief gibt es nach erfolgreich abgelegter Prüfung und dem Nachweis des abgeschlossenen Wahlteils.

Der erfolgreiche Abschluss entspricht der Stufe 5 im DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen). Dadurch erlangen Sie zusätzlich noch die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Anmeldung zur Abschlussprüfung

Falls Sie sich sich bereits jetzt für die Abschlussprüfung vormerken lassen möchten, können Sie das nachfolgende Anmeldeformular nutzen und uns die erforderlichen Daten miteilen. Wir werden Sie im Rahmen des Anmeldeverfahrens rechtzeitig kontaktieren.

Anmeldeformular
(Zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)

Sie erhalten mit dem Aufforderungsschreiben auch das verbindliche Anmeldeformular auf dem auch das Thema der Hausarbeit mitgeteilt werden muss.

 

Prüfungstermine

Sommer 2025

Anmeldeschluss: Freitag, 14.2.2025

schriftliche Prüfung: Freitag, 11.4.2025, 10 Uhr

praktisch-mündliche Prüfung: Mittwoch, 4. - Samstag, 28.6.2025

Winter 2025 / 2026

Anmeldeschluss: Mittwoch, 20.8.2025

schriftliche Prüfung: Freitag, 14.11.2025, 10 Uhr

praktisch-mündliche Prüfung: Mittwoch, 14. - Samstag, 31.1.2026

 

Kontakt

Zu allen Fragen bezüglich Abschlussprüfung oder Wiederholungsprüfung stehen folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:

Ivonne Hüsken
0211 / 4302 2406
ivonne.huesken(at)aekno.de

Cornelia Grün
0211 / 4302 2401
cornelia.gruen(at)aekno.de