Fachsprachprüfung
Inhaltsübersicht
Hilfsmittel während der Prüfung
Videos (Deutsch und Englisch) zum Ablauf der Fachsprachprüfung
Allgemeines
Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) hat am 1. Januar 2014 für die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln die Fachsprachprüfung übernommen. Die Übernahme der Fachsprachprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte durch die ÄkNo geht auf einen Beschluss der NRW-Landesregierung zurück. Bislang nahmen in Nordrhein Beamte der Bezirksregierungen die Fachsprachprüfung ab. Der Test orientiert sich am Muster einer OSCE-Prüfung.
Verfahrensverlauf
Im Antragsverfahren auf Approbation als Ärztin oder Arzt ergeben sich keine Änderungen. Antragsbearbeitung auf Erteilung der Approbation liegt wie bisher bei der zuständigen Bezirksregierung in Düsseldorf oder Köln.
Wenn die zuständige Bezirksregierung den Antrag auf Approbation ausreichend geprüft hat und eine Fachsprachprüfung als notwendig erachtet, sendet sie der ÄkNo die hierfür notwendigen Daten.
Bezirksregierungen in Nordrhein
Das bedeutet, dass eine persönliche Anmeldung nicht erforderlich ist.
Nachdem die ÄkNo die Daten von der jeweiligen Bezirksregierung erhalten hat, nimmt sie in der Regel per E-Mail mit dem Antragsteller Kontakt auf und fordert den Antragsteller auf, die Verwaltungsgebühr für die Fachsprachprüfung in Höhe von derzeit 350 Euro zu überweisen. Nach Eingang der Gebühr wird dem Antragsteller ein Prüfungstermin zugeordnet und er erhält von der ÄkNo ein Schreiben, in dem ihm neben dem Prüfungstermin alle notwendigen Informationen für die Prüfung mitgeteilt werden. Das Schreiben enthält auch die Uhrzeit, zu der sich der Antragsteller am Prüfungsort einfinden muss. Die Zeitangabe ist genau zu beachten, da ein verspätetes Erscheinen als Nicht-Bestehen der Prüfung gewertet wird.
Der Prüfungsort ist die Ärztekammer Nordrhein, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf Wegbeschreibung
Hinweis: Schon an dieser Stelle ist es dem Antragsteller möglich, den voraussichtlichen Prüfungstermin mitzubestimmen. Je nachdem wann die Überweisung getätigt wurde, wird zur Prüfung eingeladen.
Prüfungsablauf
Die Fachsprachprüfung soll so praxisnah wie möglich sein. Alle Elemente sind bereits aus dem Klinikalltag bekannt. Die Prüfung bezieht sich nur auf die Fachsprache und nicht auf das medizinische Grundwissen. Für die Fachsprachprüfung ist es nicht erheblich, ob eine falsche Diagnose gestellt oder eine verfehlte Behandlungsoption genannt wird. In die Bewertung fließt lediglich der sprachliche Umgang mit der jeweiligen Situation ein.
Die Sätze müssen in sich stimmig sein. Eine Aussage wie zum Beispiel: "Bei einer Humerusfraktur ist der Fuß einzugipsen." wird die Nachfrage nach dem Verständnis der Worte "Humerus" und "Fuß" nach sich ziehen. Es wird ein flexibler und gegebenenfalls umschreibender Sprachgebrauch gefordert.
Die 60-minütige Prüfung unterteilt sich in 3 Stationen von jeweils 20 Minuten Dauer.
- Arzt-Patienten-Gespräch
- Dokumentation
- Arzt-Arzt-Gespräch
Arzt-Patienten-Gespräch
Der Prüfling führt mit einem Patienten ein Anamnesegespräch. Die Rolle des Patienten nimmt ein Schauspieler ein. Der Prüfling behandelt ihn jedoch wie einen ganz normalen Patienten. So dass ein Arzt-Patienten-Gespräch simuliert wird, wie es aus dem Behandlungsalltag bekannt ist.
Diese Methode stellt sicher, dass jeder Prüfungskandidat einen gleich schweren Fall erhält.
Die Anamneseerhebung geschieht genauso wie dies im Studium erlernt wurde. Nachdem sich der Prüfling ein Bild von dem Patienten gemacht hat, erläutert er seine Verdachtsdiagnose und unterbreitet dem Patienten Vorschläge zur weiteren Diagnostik und Therapie. Dem Patienten sollen die als sinnvoll erachteten Maßnahmen erklärt und auf Rückfragen reagiert werden.
Dabei ist zu beachten, dass Patienten wenig mit medizinischen Fachausdrücken vertraut sind. Es ist wichtig, dass der Patient den zu prüfenden Arzt sicher und gut verstehen kann.
Dokumentation
In der zweiten Station soll der Prüfling die Anamnese in einen Anamnesebogen übertragen. Dazu erhält der Prüfling von der ÄkNo ein vorgefertigtes Formular, wie es in jedem Krankenhaus des Kammergebietes in den Grundzügen vorhanden ist.
Muster des Anamnesebogens (Der Bogen muss nicht zur Prüfung mitgebracht werden)
Arzt-Arzt-Gespräch
Die dritte Station der Prüfung stellt die Situation einer Visite nach. Hier trifft der Prüfling mit zwei Ärztinnen oder Ärzten zusammen (zum Beispiel einer Chefärztin und einem Oberarzt). Der Prüfling stellt den Ärzten in strukturierter Weise die in Station 1 gesehene Patientin oder den Patienten vor.
Die Gesprächspartner sind Ärztinnen und Ärzte, sodass hier keine Laiensprache angewendet werden muss, sondern in der medizinischen Fachsprache kommuniziert werden soll. Es ist wichtig, über ein klar strukturiertes Vorgehen die Informationen zu der Patientin oder dem Patienten zu verdeutlichen. Hierbei sollte der Prüfling auch seine eigene Einschätzung der Lage und seine Ideen zur weiteren Behandlung erläutern.
Nach der Patientenvorstellung werden die beiden Ärzte einige Rückfragen dazu stellen. Auch können die ärztlichen Kollegen dem Prüfling weitere Unterlagen zu dem Patienten vorlegen, die dieser bewerten soll.
Bewertung der Prüfung
Jeder Prüfling wird von drei Prüfern bewertet. Die Prüfer arbeiten mit strukturierten Beurteilungsbögen. Nach Abschluss der Prüfung werden die Beurteilungsbögen der einzelnen Prüfer eingesammelt und zentral ausgewertet. Jeder Bogen enthält maximal 20 Punkte. Das bedeutet, dass jeder Prüfling höchstens 60 Punkte erreichen kann. Zum Bestehen der Fachsprachprüfung müssen 60 Prozent der Höchstpunktzahl oder mindestens 36 Punkte erreicht werden.
Hilfsmittel während der Prüfung
Bei Prüfungsbeginn bekommt jeder Prüfling einen leeren Notizblock sowie einen Stift zur Verfügung gestellt. Die Notizen fließen nicht in die Bewertung der Prüfung ein. Weitere Hilfsmittel sind nicht gestattet. Auch dürfen kein Gepäck, Handtaschen, Jacken, Mäntel oder ähnliches mit in die Prüfungsräume genommen werden.
Im Empfangsbereich der Ärztekammer Nordrhein stehen eine Garderobe und Schließfächern (Pfand 1 Euro) zur Verfügung.
Während der Prüfung wird das Telefonieren und jede Kontaktaufnahme mit unbeteiligten Personen als Täuschungsversuch gewertet und führt zum Nichtbestehen der Prüfung.
Bestehen / Nicht-Bestehen
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Prüfling zeitnah mitgeteilt und der zuständigen Bezirksregierung gemeldet. Die weitere Bearbeitung erfolgt dort.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent (mindestens 36 Punkte) der möglichen Höchstpunktzahl erreicht hat.
Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Prüfling weniger als 60 Prozent (weniger als 36 Punkte) der möglichen Höchstpunktzahl erreicht hat.
Im Fall des Nicht-Bestehens kann die Fachsprachprüfung mehrmals wiederholt werden. Der Prüfling bekommt von der ÄkNo umgehend Informationen zur Wiederholungsprüfung zugesandt.
Die ÄkNo empfiehlt, einige Monate zwischen den Prüfungsterminen einzuplanen, um Zeit für weiteres Sprachtraining zu haben. Bei Wiederholungsprüfungen ist jeweils die Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit 350 Euro erneut zu entrichten.