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3. Allergologie


Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Allergologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung der durch Allergene und Pseudoallergene ausgelösten Erkrankungen verschiedener Organsysteme einschließlich der immunologischen Aspekte.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Allergologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Allergologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

  • 12 Monate während der Weiterbildung in Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Pneumologie und/oder Kinder- und Jugendmedizin bei einem Weiterbildungsbefugten für Allergologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Biologie, chemischen und physikalischen Eigenschaften und der Ökologie der Allergene und der Allergenextrakte sowie deren umweltmedizinischer Bedeutung
  • der Allergieprävention einschließlich Allergenkarenz und Allergen-Elimination
  • der Indikationsstellung und Bewertung von serologischen, zellulären und pharmakologischen in-vitro-Testverfahren
  • der Ernährungsberatung einschließlich Eliminationsdiäten
  • der spezifischen Immuntherapie (Hyposensibilisierung) einschließlich der Erstellung des Behandlungsplans
  • der Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schocks
  • psychosozialer Problematik einschließlich berufsbedingter Aspekte
  • der Diagnostik psychogener Symptome und somatopsychischer Reaktionen
  • der Indikationsstellung und Beurteilung von zellulären in-vitro-Testverfahren, z. B. Antigenabhängige Lymphozytenstimulation, Durchflußzytometrie, Histamin- und Leukotrien-Freisetzung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Erhebung und Dokumentation der speziellen allergologischen Anamnese
  • Kutan- und Epikutanteste bei Soforttyp- und Spättyp-Reaktionen
  • Bestimmung hautsensibilisierender Antikörper vom Soforttyp (Ig E)
  • gebietsbezogene Provokationsteste, z. B. nasal, bronchial, oral, parenteral
  • Stichprovokationstestung zur Therapiekontrolle
  • Auswertung von Pollen-, Schimmelpilz- oder Hausstaubproben
  • Durchführung der spezifischen Immuntherapie bis zur Erhaltungsdosis
  • besondere Methoden der spezifischen Immuntherapie einschließlich der Therapie mit Insektengiften