3. Allergologie
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Allergologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung der durch Allergene und Pseudoallergene ausgelösten Erkrankungen verschiedener Organsysteme einschließlich der immunologischen Aspekte.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Allergologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Allergologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
- 12 Monate während der Weiterbildung in Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Pneumologie und/oder Kinder- und Jugendmedizin bei einem Weiterbildungsbefugten für Allergologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Biologie, chemischen und physikalischen Eigenschaften und der Ökologie der Allergene und der Allergenextrakte sowie deren umweltmedizinischer Bedeutung
- der Allergieprävention einschließlich Allergenkarenz und Allergen-Elimination
- der Indikationsstellung und Bewertung von serologischen, zellulären und pharmakologischen in-vitro-Testverfahren
- der Ernährungsberatung einschließlich Eliminationsdiäten
- der spezifischen Immuntherapie (Hyposensibilisierung) einschließlich der Erstellung des Behandlungsplans
- der Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schocks
- psychosozialer Problematik einschließlich berufsbedingter Aspekte
- der Diagnostik psychogener Symptome und somatopsychischer Reaktionen
- der Indikationsstellung und Beurteilung von zellulären in-vitro-Testverfahren, z. B. Antigenabhängige Lymphozytenstimulation, Durchflußzytometrie, Histamin- und Leukotrien-Freisetzung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Erhebung und Dokumentation der speziellen allergologischen Anamnese
- Kutan- und Epikutanteste bei Soforttyp- und Spättyp-Reaktionen
- Bestimmung hautsensibilisierender Antikörper vom Soforttyp (Ig E)
- gebietsbezogene Provokationsteste, z. B. nasal, bronchial, oral, parenteral
- Stichprovokationstestung zur Therapiekontrolle
- Auswertung von Pollen-, Schimmelpilz- oder Hausstaubproben
- Durchführung der spezifischen Immuntherapie bis zur Erhaltungsdosis
- besondere Methoden der spezifischen Immuntherapie einschließlich der Therapie mit Insektengiften