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Prüfungen


Zentrale Prüfungstermine der schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen der Medizinischen Fachangestellten

Musterprüfungen

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich nach den von der Ärztekammer Nordrhein bestimmten Anmeldefristen und Formularen durch den ausbildenden Arzt / die ausbildende Ärztin mit Zustimmung des Auszubildenden / der Auszubildenden zu erfolgen. Die Ärztekammer Nordrhein fordert den ausbildenden Arzt / die ausbildende Ärztin schriftlich zur Anmeldung ihrer Auszubildenden auf.

Die Prüfungsordnung § 9 Abs. (2) sieht ferner vor, dass zur Abschlussprüfung auch zuzulassen ist, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, im Beruf des Medizinischen Fachangestellten / der Medizinischen Fachangestellten oder des Arzthelfers / der Arzthelferin tätig gewesen ist. Hierfür verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Formular (Anmeldung zur Abschlussprüfung - Externe Teilnahme) und fügen die dort aufgeführten Nachweise bei. Der Antrag ist bei der Kreisstelle, die in unmittelbarer Wohnortnähe ist, einzureichen.

Anmeldung zur Abschlussprüfung MFA Winter/Sommer Externe Teilnahme
(Zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)

§ 9 Prüfungsordnung

Anmeldefristen für die Abschlussprüfungen in Nordrhein

Ab sofort gelten folgende einheitliche Anmeldeschlüsse im Bereich der Ärztekammer Nordrhein

Abschlussprüfung Sommer: 10.2. des jeweiligen Kalenderjahres

Abschlussprüfung Winter: 15.9. des jeweiligen Kalenderjahres

 

Schriftliche Prüfung

Zwischenprüfung 2024
TermineFach
Mittwoch, 6.3.2024Teil I: Medizinischer Bereich (Dauer: 60 Minuten, Beginn: 13.30 Uhr)
 Teil II: Kaufmännischer Bereich (Dauer: 40 Minuten)
Abschlussprüfung Sommer 2024
TermineFach
Montag, 15.4.2024Behandlungsassistenz (Dauer: 120 Minuten, Beginn: 13.30 Uhr)
Pause: 30 Minuten, danach
Wirtschafts- und Sozialkunde (Dauer: 60 Minuten)
Dienstag, 16.4.2024Betriebsorganisation und -verwaltung (Dauer 120 Minuten, Beginn: 13.30 Uhr)
Abschlussprüfung Winter 2024 / 2025
TermineFach
Montag, 18.11.2024Behandlungsassistenz (Dauer: 120 Minuten, Beginn: 13.30 Uhr)
Pause: 30 Minuten, danach
Wirtschafts- und Sozialkunde (Dauer: 60 Minuten)
Dienstag, 19.11.2024Betriebsorganisation und -verwaltung (Dauer 120 Minuten, Beginn: 13.30 Uhr)
Zwischenprüfung 2025
TermineFach
Mittwoch, 26.2.2025Teil I: Medizinischer Bereich (Dauer: 60 Minuten, Beginn: 13.30 Uhr)
 Teil II: Kaufmännischer Bereich (Dauer: 40 Minuten)
Abschlussprüfung Sommer 2025
TermineFach
Montag, 7.4.2025Behandlungsassistenz (Dauer: 120 Minuten, Beginn: 13.30 Uhr)
Pause: 30 Minuten, danach
Wirtschafts- und Sozialkunde (Dauer: 60 Minuten)
Dienstag, 8.4.2025Betriebsorganisation und -verwaltung (Dauer 120 Minuten, Beginn: 13.30 Uhr)
Abschlussprüfung Winter 2025 / 2026
TermineFach
Montag, 17.11.2025Behandlungsassistenz (Dauer: 120 Minuten, Beginn: 13.30 Uhr)
Pause: 30 Minuten, danach
Wirtschafts- und Sozialkunde (Dauer: 60 Minuten)
Dienstag, 18.11.2025Betriebsorganisation und -verwaltung (Dauer 120 Minuten, Beginn: 13.30 Uhr)
 

Die jeweiligen Prüfungsorte der schriftlichen Prüfungen können bei den zuständigen Kreisstellen der Ärztekammer Nordrhein erfragt werden.

Kreisstellen

 

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG

Steht die Abschlussprüfung unmittelbar bevor, kann die vorzeitige Prüfungszulassung nach § 45 Abs. 1 BBiG in Betracht gezogen werden. Hier können Auszubildende nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Als gerechtfertigte Leistung wird von Seiten des Berufsbildungsausschusses der Ärztekammer Nordrhein ein schulischer Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,0 oder besser im relevanten Halbjahreszeugnis festgelegt. Die Zulassungsvoraussetzungen sind den §§ 8 und 9 der Prüfungsordnung zu entnehmen.

§§ 8,9 Prüfungsordnung

Der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist vom Auszubildenden autonom zu stellen. Der Ausbilder ist zum Antrag zu hören. Sollte der Ausbilder die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung für nicht gerechtfertigt halten, kann die zuständige Stelle auch entgegen der Stellungnahme entscheiden, wenn sie die Voraussetzungen für gegeben hält. Dem Antrag ist eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses beizufügen. Die Antragsunterlagen sind bei der zuständigen Kreisstelle einzureichen, an deren Stelle auch der Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist.

Kreisstellen

Praktische Prüfung

Zur Praktischen Prüfung bestimmt die Prüfungsordnung in § 14 Abs. 6:

"Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling in höchstens 75 Minuten eine komplexe Prüfungsaufgabe bearbeiten sowie während dieser Zeit in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen."

§ 14 Prüfungsordnung

Praktische Prüfungen der Abschlussprüfungen Winter 2024/25
 
zuständige KreisstelleTermine
Aachen13. – 16.1.2025
Bonn6. – 11.1.2025
Düren24.1.2025
Düsseldorf8. – 16.1.2025
Duisburg15. - 16.1.2025
Essen7. – 13.1.2025
Kleve8.1.2025
Köln14. – 21.1.2025
Krefeld14. – 16.1.2025
Leverkusen14. – 21.1.2025
Mönchengladbach13. – 17.1.2025
Mülheim22. – 24.1.2025
Neuss8. - 9.1.2025
Oberbergischer Kreis14. – 21.1.2025
Oberhausen15. – 20.1.2025
Remscheid15. – 17.2025
Rhein-Erft-Kreis (Prüfungsort: Brühl)14. – 21.1.2025
Solingen8. – 10.1.2025
Wesel (Prüfungsort: Moers)9. – 10.1.2025
Wesel11.1.2025
Wuppertal8. – 10.1.2025
Änderungen bleiben vorbehalten.

Die jeweiligen Prüfungsorte der Praktischen Prüfungen können bei den zuständigen Kreisstellen der Ärztekammer Nordrhein erfragt werden.

Kreisstellen

 

Mündliche Ergänzungsprüfung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine mündliche Ergänzungsprüfung in Betracht kommen. Das ist im § 14 Abs. 7 der Prüfungsordnung geregelt:

"Sind im schriftlichen Teil der Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und im weiteren Prüfungsbereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von höchstens 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen.

Eine ungenügende schriftliche Prüfungsleistung schließt eine mündliche Prüfung aus."

§ 14 Prüfungsordnung

 

Prüfungsgebühren

Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende im Regelfall gebührenfrei (§ 37 Abs. 4 BBiG). Bei der Anmeldung zur Prüfung hat in den Fällen der §§ 8 und 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung der ausbildende Arzt / die ausbildende Ärztin, in den übrigen Fällen der Prüfungsbewerber / die Prüfungsbewerberin die Prüfungsgebühr zu entrichten.

Die Höhe der Prüfungsgebühr bestimmt sich nach der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein in der jeweils gültigen Fassung. Die Prüfungsgebühren betragen aktuell:

  • Zwischenprüfung 35,-- Euro
  • Abschlussprüfung 250,-- Euro
  • Wiederholungsprüfung 250,-- Euro
  • Zulassung in besonderen Fällen nach § 45 BBiG 250,-- Euro.

  Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein (§ 2 Nr. 21)

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Stoffkatalog für die Zwischen- und Abschlussprüfung von Medizinischen Fachangestellten

Der Stoffkatalog wurde in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe erstellt und orientiert sich an Kompetenzen, die die Medizinischen Fachangestellten im Praxisalltag benötigen. Ohne Fachwissen ist kein kompetentes Handeln möglich.

Der Stoffkatalog beschreibt das Basiswissen der Medizinischen Fachangestellten und erfasst den Kernbereich der prüfungsrelevanten Inhalte. Einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt der Stoffkatalog nicht.

Aktuelle Neuerungen sowohl im medizinischen als auch im kaufmännischen Bereich sind darüber hinaus selbstverständlich ebenfalls prüfungsrelevant, auch wenn diese noch nicht im Stoffkatalog enthalten sind.

 

Stoffkatalog für die Prüfungen der Medizinischen Fachangestellten

Wir weisen darauf hin, dass selbstverständlich auf die neu zu vermittelnden Prüfungsinhalte bezüglich der Vorlaufzeit Rücksicht genommen wird. 

 

Kontakt zum Ausbildungswesen MFA

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr 
Freitag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr. 

Ansprechpartnerinnen

Cornelia Grün
0211 / 4302 2401
Cornelia.Gruen(at)aekno.de

Lisa Kempken
0211 4302 2402
Lisa.Kempken(at)aekno.de

Heike Reitler
0211 / 4302 2405
Heike.Reitler(at)aekno.de

Ivonne Hüsken
0211 / 4302 2406
Ivonne.Huesken(at)aekno.de

Jennifer Verwey
0211 / 4302 2407
Jennifer.Verwey(at)aekno.de

mfa(at)aekno.de
0211 / 4302 5406

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung der Ärztekammer Nordrhein regelt die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf der „Medizinischen Fachangestellten“ / des „Medizinischen Fachangestellten“. Sie ist am 01.12.2006 in Kraft getreten, zuletzt geändert am 18.5.2020, in Kraft getreten am 01.12.2020.

Prüfungsordnung