29. Orthopädische Rheumatologie
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und operative Behandlung rheumatischer Erkrankungen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Orthopädische Rheumatologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Orthopädische Rheumatologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
- 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Orthopädische Rheumatologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
- 6 Monate in Innere Medizin und Rheumatologie oder in Kinder-Rheumatologie angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Vorbeugung, Erkennung und operativen Behandlung von Gelenk-, Wirbelsäulen- und Weichteilmanifestationen bei rheumatischen Erkrankungen und deren Epidemiologie
- der Indikationsstellung und Durchführung rheumaorthopädischer Operationen an den Weichteilen, der Wirbelsäule und den Gelenken
- physikalischen Therapiemaßnahmen, Krankengymnastik und Ergotherapie, Lagerung, Orthesen, Schienen- und Apparatetechnik sowie Gelenkinjektionen
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- rheumaorthopädische Operationen an den Weichteilen, der Wirbelsäule und den Gelenken
- Sonographien des Bewegungsapparates einschließlich Arthrosonographien
- lokale und intraartikuläre Punktionen und Injektionsverfahren