Vorlesen

44. Spezielle Viszeralchirurgie


Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung „Spezielle Viszeralchirurgie“ umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Nachbehandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Infektionen, Fehlbildungen innerer Organe, insbesondere der gastroenterologischen und endokrinen Organe.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in spezieller Viszeralchirurgie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharzt für Viszeralchirurgie

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Viszeralchirurgie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 , davon können bis zu

  • 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Viszeralchirurgie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Erkennung und nicht operativen sowie operativen Behandlung einschließlich der postoperativen Überwachung von komplexeren Erkrankungen, Verletzungen, Infektionen, Fehlbildungen innerer Organe, insbesondere der gastroenterologischen und endokrinen Organe
  • der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischer Beurteilung
  • der Durchführung von Operationen höherer Schwierigkeitsgrade einschließlich endoskopischer, laparoskopischer und minimal-invasiver Operationsverfahren
  • der Erhebung dazu erforderlicher intraoperativer radiologischer Befunde unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
  • der Mitwirkung bei interdisziplinären interventionellen Verfahren wie radiologisch und radiologisch-endoskopischen Verfahren sowie von endosonographischen Untersuchungen des Gastrointestinaltraktes
  • der interdisziplinären Indikationsstellung zu gastroenterologischen, onkologischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren
  • speziellen instrumentellen und funktionellen Untersuchungsmethoden einschließlich ultraschallgesteuerter diagnostischer und therapeutischer Eingriffe
  • Durchführung und Befundung von Koloskopien und Ösophago-Gastro-Duodenoskopien
Übergangsbestimmungen:

Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Viszeralchirurgie vor Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung erworben haben, sind berechtigt, auch die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie zu führen.