• Arzt mit Organtransportbehälter
    Andreas Steeger/DSO
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Kommission Transplantationsmedizin


Die Kommission Transplantationsmedizin ist bei der Ärztekammer Nordrhein nach § 8 Abs. 3 des Transplantationsgesetzes und dem Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz NRW als unselbständige Einrichtung gebildet worden.

Ihre Aufgabe ist, gutachtlich dazu Stellung zunehmen, ob begründete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einwilligung in eine Organspende nicht freiwillig erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens ist. Erst nach einer Stellungnahme der Kommission kann ein Organ wie eine Niere oder der Teil eines Organs wie zum Beispiel ein Leberlappen einer lebenden Person entnommen werden.

§ 8 Abs. 3 des Transplantationsgesetzes

Kontakt zur Kommission Transplantationsmedizin

Geschäftsführerin

Dr. Ina Falbrede
0211 / 4302 2280

Sekretariat / Sachbearbeitung

Andrea Nassiri
0211 / 4302 2287

tpm(at)aekno.de

0211 / 4302 2289