Kommission Transplantationsmedizin
Die Kommission Transplantationsmedizin ist bei der Ärztekammer Nordrhein nach § 8 Abs. 3 des Transplantationsgesetzes und dem Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz NRW als unselbständige Einrichtung gebildet worden.
Ihre Aufgabe ist, gutachtlich dazu Stellung zunehmen, ob begründete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einwilligung in eine Organspende nicht freiwillig erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens ist. Erst nach einer Stellungnahme der Kommission kann ein Organ wie eine Niere oder der Teil eines Organs wie zum Beispiel ein Leberlappen einer lebenden Person entnommen werden.