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11. Hämostaseologie


Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung von okkulten und manifesten Thromboembolien und Blutungsstörungen bei vererbten und erworbenen Hämostasestörungen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Hämostaseologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung in den Gebieten Chirurgie, Innere Medizin oder für Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Laboratoriumsmedizin, Neurologie oder Transfusionsmedizin

Weiterbildungszeit:

12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Hämostaseologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können

  • 6 Monate während der Weiterbildung in Innere Medizin, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Kinder-Hämatologie und -Onkologie oder Transfusionsmedizin bei einem Weiterbildungsbefugten für Hämostaseologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Symptomatologie und Diagnostik von arteriellen und venösen Thrombosen
  • der antithrombotischen Therapie mit Antikoagulanzien, Thrombozytenfunktionshemmern und Fibrinolytika
  • der Symptomatologie und Differentialdiagnostik von Störungen der zellulären und plasmatischen Hämostase
  • der Therapie mit Gerinnungsfaktoren, Thrombozyten, anderen Blutkomponenten und Hämostyptika
  • der Diagnostik thrombophiler und hämorrhagischer Diathesen
  • der Prophylaxe von Hämostasestörungen bei hereditären und erworbenen Diathesen
  • der Diagnostik und Therapiesteuerung bei disseminierter intravasaler Koagulopathie und anderen komplexen Hämostasestörungen
  • der Therapieüberwachung und Chargendokumentation