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Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) jetzt beantragen


Gesetze lassen den eHBA zum Standard werden

Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) und weitere Gesetze rund um die Digitalisierung wie das Digitale-Versorgung-Gesetz und das Terminservice- und Versorgungsgesetz bringen digitale Anwendungen, die den Besitz eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) spätestens seit Juli 2021 nötig machen.

Das PSDG enthält verschiedene Fristen, die es nötig machen, dass Ärztinnen und Ärzte, Kliniker ebenso wie Niedergelassene, handeln, wenn sie keine Sanktionen in Kauf nehmen wollen.

Die Ärztekammer Nordrhein empfiehlt Mitgliedern, die gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten betreuen, einen eHBA zu beantragen.


Der Weg zum elektronischen Heilberufsausweis im Video erklärt



Anbieter

Der eHBA wird in Zusammenarbeit mit zugelassenen Vertrauensdienstebietern erstellt. Informationen zur Vertragslaufzeit und zu anfallenden Gebühren finden Sie auf den Homepages der Vertrauensdiensteanbieter.

Aktuelle Vertrauensdiensteanbieter

D-Trust GmbH - Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe

medisign GmbH / DGN-Service GmbH

SHC / Atos

T-Systems International GmbH


  • Antragsverfahren

    Die Beantragung des eHBA für die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) erfolgt über das Online-Portal der Ärztekammer Nordrhein MeineÄkno. Den genauen Ablauf entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Schritten.
    Sollten Sie noch nicht im Besitz von Zugangsdaten für das Portal sein, ist vorab eine Registrierung am Portal erforderlich. Die Zugangsdaten werden Ihnen auf dem Postweg zugesandt.

    www.meineaekno.de

    • 1. Schritt: Überprüfung Ihrer persönlichen Daten

      Bitte überprüfen Sie sorgfältig alle persönlichen Daten (Nachname, Vorname, Privatanschrift usw.), die Ihnen angezeigt werden. Vergleichen Sie diese unbedingt mit den Angaben auf Ihrem Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel. Achten Sie darauf, dass alle Daten, die Ihnen angezeigt werden, mit Ihrem Ausweisdokument übereinstimmen. Nur so kann Ihre Beantragung reibungslos bearbeitet werden. 

      Bitte beachten Sie: Eine Änderung der persönlichen Daten ist während der laufenden Antragsbearbeitung leider nicht mehr möglich. In diesem Fall müsste ein neuer Antrag gestellt werden. Sollten Sie feststellen, dass bestimmte Angaben nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte umgehend und vor der Antragstellung an Ihre zuständige Kreisstelle. Dort erhalten Sie weitere Informationen dazu, wie Sie die Daten korrigieren können und welche Unterlagen dafür erforderlich sind. 
       

    • 2. Schritt: Bearbeitung des Antrags

      Nach Auswahl des gewünschten Anbieters und dem Klicken auf „Antrag beim Anbieter stellen“, werden Sie zur Webseite des Anbieters weitergeleitet. Sie werden dort einige Angaben ergänzen müssen, wie bspw. das Hochladen eines Fotos. Folgen Sie den weiteren Anweisungen des Anbieters, insbesondere im Hinblick auf das Identifizierungsverfahren. Abschließend sind die Antragsunterlagen auszudrucken und zu unterschreiben.

      Sie können Ihren eHBA-Antrag ausschließlich über unser Mitgliederportal stellen. Ihre persönliche Vorgangsnummer wird anschließend automatisch generiert.
       

    • 3. Schritt: Identifizierungsverfahren

      Die Identifizierung, beispielsweise mittels PostIdent in der Postfiliale oder online über den neuen Personalausweis, basiert auf dem im Antrag angegebenen Ausweisdokument. Der jeweilige Anbieter stellt Ihnen detaillierte Informationen zum gewählten Verfahren zur Verfügung.

    • 4. Schritt: Versand der Antragsunterlagen

      Den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an die vom Anbieter angegebene Adresse. Nach Eingang prüft der Anbieter den Antrag auf Vollständigkeit. Ist alles in Ordnung, wird der Antrag an die Ärztekammer Nordrhein weitergeleitet. Diese bestätigt Ihre Zugehörigkeit zur Berufsgruppe Ärztin/Arzt und gibt die Freigabe zur Produktion des eHBA.
      Bevor Sie den eHBA nutzen können, müssen Sie ihn aktivieren, indem Sie individuelle PINs festlegen (Aktivierung). Anschließend müssen Sie den Erhalt und die erfolgreiche Aktivierung beim Anbieter bestätigen (Freischaltung). Erst dann können Sie mit dem eHBA rechtsgültig elektronische Signaturen erstellen. 

      Die einfachste Möglichkeit zur Aktivierung ist die Nutzung Ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) oder Ihres Krankenhausinformationssystems (KIS), sofern diese mit einem TI-Konnektor verbunden sind. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem IT-Dienstleister oder dem ausgewählten Anbieter.

    Starten Sie nun Ihren Antrag

    Bitte halten Sie Ihre Login-Daten bereit beziehungsweise registrieren Sie sich einmal initial auf www.meineaekno.de.

    Sie erhalten dann in Kürze Ihre Zugangsdaten auf dem Postweg.

  • Wichtige Hinweise: Datenschutz - Wettbewerb - Gesetzliche Verankerung des eHBA im SGB V
    Wettbewerb

    Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wählt die Ärztin oder der Arzt selbst den Vertrauensdienstanbieter (VDA) aus. Der gewählte VDA produziert dann - nach Freigabe und Beauftragung durch die Ärztekammer - den HBA und versendet ihn direkt an den Arzt.

    Datenschutz
    Gesetzliche Verankerung des eHBA im SGB V

    Nach § 291a Abs. 5 SGB V fordert der Gesetzgeber, dass die elektronische Gesundheitskarte nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis oder einem entsprechenden Berufsausweis genutzt werden kann. Der elektronische Heilberufsausweis soll nach Willen des Gesetzgebers ausgestattet sein mit einer qualifizierten Signatur, und er soll die Möglichkeit zur sicheren Authentifizierung bieten. Er dient weiter als Sichtausweis mit einem Foto des Arztes und wird von der Ärztekammer an ihre Mitglieder auf der Basis einer gemeinsamen einheitlichen Infrastruktur ausgegeben, die bei der Bundesärztekammer (BÄK) verankert ist.

    § 291a SGB V

    § 291f SGB V

     

Hier geht es zum Portal "meine ÄkNo"

Hinweis

Die Anmeldung am Portal "meine ÄkNo" (www.meineaekno.de) erfolgt nicht über das LogIn auf der Homepage www.aekno.de, auf der Sie sich derzeit befinden.

An dieser Stelle kommen Sie auf das Portal "meine ÄkNo". Die erstmaligen Zugangsdaten zu dem Login auf "meine ÄkNo" erhalten Sie per Post.

Mehr

Fragen zum Arztausweis?

0211 / 4302 2560

arztausweis(at)aekno.de

 

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 9 – 15 Uhr
Freitag: 9 – 12 Uhr