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Praxis

So klappt es mit dem Antrag für den elektronischen Heilberufsausweis

26.08.2020 Seite 21
RAE Ausgabe 9/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 9/2020

Seite 21

  • Der Antrag für den eHBA startet mit der Auswahl eines Vertrauensdiensteanbieters über das Mitgliederportal meineÄkNo.
  • Die Stammdaten müssen exakt mit denen übereinstimmen, die im Personalausweis oder Reisepass vermerkt sind.
  • Der Vertrauensdiensteanbieter schickt eine Bestätigung mit einem Zugangslink in die Rubrik „Mitteilungen / Posteingang“ im Mitgliederportal. Dies kann rund 10 Minuten dauern, bevor es im Antragsportal des jeweiligen Vertrauensdiensteanbieters weitergeht.
Der elektronische Heilberufsausweis wird zu einem zentralen Instrument der Kommunikation im deutschen Gesundheitswesen. Die Ärztekammer Nordrhein erläutert die wichtigsten Funktionen und wie der Antrag funktioniert.

von Jürgen Brenn

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wird spätestens ab Anfang 2021 über die gesetzlichen Pflichtanwendungen wie zum Beispiel die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder die elektronische Patientenakte Einzug in die Kliniken und Praxen halten (siehe auch Rheinisches Ärzteblatt 8/2020 S. 16 f). Die Chipkarte vereint fünf Kernfunktionen:

Sichtausweis

Wie der Vorgänger aus Papier oder der elektronische Arztausweis light dient der eHBA zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis als Sichtausweis, um zum Beispiel in einer Apotheke verschreibungspflichtige Medikamente erwerben zu können.
 

Qualifizierte Signatur

Ärztinnen und Ärzte können mit Hilfe des eHBA eine elektronische Unterschrift erstellen. Diese qualifizierte elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Mit ihr können Arztbriefe, Abrechnungsunterlagen für die Kassenärztliche Vereinigung, Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten oder andere Dokumente rechtssicher und medienbruchfrei elektronisch unterschrieben werden. Die elektronische Signatur wird durch die Eingabe einer selbst vergebenen, mindestens sechs-stelligen PIN ausgelöst. Um die Praxistauglichkeit zu steigern, besteht die Möglichkeit, über die „Stapelsignatur“ mit einer PIN-Eingabe auch mehrere Signaturen auszulösen. Bei der sogenannten Komfortsignatur muss die PIN nur einmal eingegeben werden. Anschließend können durch Doppel-Klick im Praxisverwaltungssystem weitere Signaturen ausgelöst werden.

Authentifizierung

Mit dem eHBA ist es möglich, sich in der elektronischen Welt sicher als Arzt auszuweisen, zum Beispiel am Mitgliederportal der Ärztekammer Nordrhein (www.meineaekno.de) oder in der Telematikinfrastruktur. Unsichere Anmeldeverfahren können ersetzt und auf ein höheres Sicherheitsniveau gehoben werden. Diese Funktion ist der Kern für den späteren Zugriff auf die elektronischen Patientenakten von Versicherten.

Vertraulichkeit

Der eHBA ist in der Lage, medizinische Daten sicher zu ver- und entschlüsseln. Damit steigt das Datenschutz- und Sicherheitsniveau bei der Übertragung personenbezogener medizinischer Daten oder bei vertraulichen Informationen unter den Teilnehmern der Telematikinfrastruktur deutlich und der unsichere Weg der Datenübermittlung via Fax kann entfallen.

Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte

Mit dem eHBA kann auf medizinische Daten zugegriffen werden, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Patienten abgespeichert sind wie etwa der Notfalldatensatz oder ein elektronischer Medikationsplan.
 

Antrag auf eHBA stellen

Da der eHBA in der digitalen Welt weitreichende Einsatzmöglichkeiten hat, unterliegt die Beantragung und Ausgabe hohen Sicherheitsstandards, die das Antragsverfahren in verschiedene Schritte unterteilen. Die Ärztekammer Nordrhein ist per Gesetz für ihre Mitglieder für die Herausgabe des eHBA zuständig, die notwendige technische Infrastruktur wird von zugelassenen „Vertrauensdiensteanbietern“ (VDA) vorgehalten, die mit der Ärztekammer Nordrhein kooperieren. Deshalb besteht der Antragsprozess aus einem Zusammenspiel von Ärztekammer und dem vom Antragsteller gewählten Vertrauensdiensteanbieter.

Voraussetzung, um einen Antrag auf einen eHBA anzustoßen, ist, dass Sie einen Zugang zum Mitgliederportal „meineÄkNo“ unter www.meineaekno.de haben. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie sich am Portal online über die Rubrik „Registrierung Portal“ registrieren. Sie bekommen dann die Zugangsdaten für meineÄkNo per Post zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht über das vereinfachte Verfahren „COVID-19 Registrierung Ärzte“ registrieren. Dieser vereinfachte Prozess ist lediglich für die Meldung als „helfende Hand“ bei der Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen.

1. Schritt: VDA auswählen und persönliche Angaben überprüfen


Nach erfolgter Anmeldung im Mitgliederportal klicken Sie auf die Rubrik „Arztausweise“ und im Auswahlmenü auf „eHeilberufsausweis“. Im ersten Schritt des Antrags auf einen eHBA wählen Sie einen Vertrauensdiensteanbieter und überprüfen Ihre persönlichen Daten wie Nachname, Vorname und Adresse anhand der Daten aus Ihrem Personalausweis (empfohlen) oder Reisepass. Allerdings gilt dies nicht für akademische Grade, die durch eine amtlich beglaubigte Kopie nachgewiesen werden müssen und für Namensänderungen, für die eine einfache Kopie der Namensänderungsurkunde und des geänderten Personalausweises zugesandt werden müssen. 

2. Schritt: Bearbeitung über das Antragsportal des VDA


Sind im Mitgliederportal alle Daten korrekt, schicken Sie das Meldeformular ab und warten auf die elektronische Bestätigung des VDA, um mit dem darin enthaltenen Zugangslink, der auch Antragsschlüssel genannt wird, den Prozess fortsetzen zu können. Die Bestätigung kommt im Mitgliederportal in der Rubrik „Mitteilungen/Posteingang“ mit dem Betreff „Antrag eHBA“ nach rund zehn Minuten an. Der Zugangslink führt Sie im zweiten Schritt des Antragsverfahrens auf das jeweilige Antragsportal des von Ihnen gewählten VDA. Hier finden Sie den bereits mit Ihren Stammdaten vorausgefüllten Antrag, der nun in den Pflichtfeldern von Ihnen ergänzt werden muss. Unter anderem müssen Sie sich während des Ausfüllens des Online-Formulars für ein Identifizierungsverfahren (z. B. PostIdent) entscheiden. Je nach eHBA-Anbieter können die angebotenen Verfahren variieren. Aus rechtlichen Gründen ist eine persönliche Identifizierung allerdings notwendig. Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, drucken Sie die zur Identifizierung erforderlichen Unterlagen aus und unterzeichnen diese an den erforderlichen Stellen.
 

3. Schritt: Identifizierung


Nun ist im dritten Schritt die Identifizierung mit dem von Ihnen gewählten Identifizierungsverfahren notwendig, um das Antragsverfahren abzuschließen. Ihr gewählter VDA wird Ihnen zum Ident-Verfahren weitere Informationen zur Verfügung stellen. Das PostIdent beispielsweise kann in jeder Postfiliale erledigt werden. Sie benötigen dazu die ausgedruckten und unterzeichneten Antragsunterlagen sowie Ihr gültiges amtliches Ausweisdokument, anhand dessen Sie identifiziert werden. Die Post wird im Anschluss das Ident-Formular mit Ihren Antragsunterlagen verschicken. Die erforderliche Adresse ist im Postsystem hinterlegt. Damit ist das Antragsverfahren abgeschlossen. 
Der eHBA wird Ihnen nach dessen Produktion, die einige Wochen in Anspruch nehmen kann, per Einschreiben an die von Ihnen angegebene Lieferadresse zugestellt. Den PIN zur erstmaligen Aktivierung des neuen elektronischen Heilberufsausweises versenden die VDA zeitversetzt mit separater Post. Der eHBA muss nun noch mit Hilfe des PINs in Betrieb genommen und persönliche PINs müssen gesetzt werden. Erst nach Bestätigung, dass Sie den eHBA erhalten haben, schaltet der VDA ihren Ausweis frei.

Sämtliche Vertrauensdiensteanbieter, mit denen die Ärztekammer Nordrhein bei der Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen zusammenarbeitet, stellen ausführliche Informationen rund um das Antragsverfahren, Funktionen und die laufenden Kosten für den eHBA auf ihren Homepages zur Verfügung. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf rund 8,50 Euro und werden bei Vertragsärzten zur Hälfte von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein übernommen. Die Liste der VDA und Links zu den entsprechenden Informationen finden sich auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter www.aekno.de/ehba.

 

Hilfe beim Antrag

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Arztausweis-Hotline unter Tel.: 0211 4302-2560, E-Mail: arztausweis(at)aekno.de.
Alles Wissenswerte rund um die Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises finden Sie unter www.aekno.de/ehba, wo auch die Vertrauensdiensteanbieter und eine genaue Anleitung abrufbar sind.