Aufgaben der Ärztekammer Nordrhein
Berufsrecht
Die Berufsaufsicht ist eines der tragenden Elemente der ärztlichen Selbstverwaltung. Hier haben die Ärztekammern die gesetzliche Pflicht, für das Einhalten beruflicher Grundsätze zu sorgen. Festgehalten sind diese in der ärztlichen Berufsordnung als verbindliche Regeln für das Verhalten gegenüber den Patienten sowie untereinander.
Weiterbildung
Während die Ausbildung der Ärzte Sache des Staates ist, ist die Weiterbildung zum Spezialisten Sache der Ärztekammern. Der Erlass einer Weiterbildungsordnung gehört damit wie die Abnahme von Prüfungen in allen Gebieten, Schwerpunkten und Zusatz-Weiterbildungen zu den wichtigsten Aufgaben der Ärztekammern. Der Beratungsbedarf unter den Kammermitgliedern in Weiterbildungsfragen wächst ständig.
Zur Förderung des allgemeinmedizinischen Nachwuchses ist eine Verbundweiterbildung in der Allgemeinmedizin geschaffen worden. Niedergelassene Ärzte und ihre Kollegen in Kliniken arbeiten dabei kollegial zusammen. Die Basis bildet ein gemeinsam entwickeltes Weiterbildungscurriculum und der erklärte Wille, den Weiterbildungsassistenten eine Komplettlösung für die gesamte Weiterbildungszeit von fünf Jahren anbieten zu können.
Fortbildung
Berufliche Fortbildung hat für die Ärztekammer Nordrhein hohe Priorität. Kurse, Seminare und Workshops zu allen wichtigen Themen bietet die Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein an - und das nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für Angehörige medizinischer Assistenzberufe und Praxisteams.
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Wahrung beruflicher Belange
Ein weiterer zentraler Bereich der Kammerarbeit ist die Wahrung der beruflichen Belange der Ärztinnen und Ärzte. Hierzu gehört die Pflege von engen Kontakten zu Parlament, Parteien, Regierung und Medien. Beispielsweise nimmt die Kammer Stellung zu Gesetzen und Erlassen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und arbeitet in der Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen sowie in den kommunalen Gesundheitskonferenzen mit. Nach dem Krankenhausgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Ärztekammern unmittelbar an der Krankenhausplanung beteiligt.
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung gilt aus ärztlicher Sicht vor allem für die Qualität der Behandlung und der Versorgung der Patienten. Zunehmend verknüpfen Politik und Krankenkassen dies mit wirtschaftlichen Aspekten. Gesetze verpflichten die Ärzte zur Qualitätssicherung im ambulanten sowie stationären Bereich und fordern mehr Transparenz.
Die Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik wurde der Ärztekammer vom Staat als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Dasselbe gilt für die Erteilung von Genehmigungen zur künstlichen Befruchtung nach dem Sozialgesetzbuch V.
Kommission Transplantationsmedizin
Die Kommission Transplantationsmedizin ist bei der Ärztekammer Nordrhein nach § 8 Abs. 3 des Transplantationsgesetzes und dem Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz als unselbständige Einrichtung gebildet worden. Sie soll soll gutachtlich dazu Stellung nehmen, ob begründete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einwilligung in eine Organspende nicht freiwillig erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens ist. Erst nach einer Stellungnahme der Kommission kann ein Organ wie eine Niere oder der Teil eines Organs wie zum Beispiel ein Leberlappen einer lebenden Person entnommen werden.
Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz
Ethikkommissionen
Die ÄkNo hat zwei Ethikkommissionen, errichtet. Die "Ethikkommission für klinische Versuche am Menschen und epidemiologische Forschung mit personenbezogenen Daten" übernimmt die Beratung und Aufklärung der Ärztinnen und Ärzte über berufsethische und berufsrechtliche Fragen, die mit den Forschungsvorhaben zusammenhängen.
Die zweite Ethik-Kommission, die "Ständige Kommission für Fragen der In-vitro-Fertilisation", bereitet berufsrechtliche Entscheidungen des Vorstandes zu Fragen der künstlichen Befruchtung vor.
Gutachterkommission
Außergerichtliche Streitschlichtung zwischen Ärzten und Patienten bei Behandlungsfehler-Vorwürfen betreibt die bei der Ärztekammer Nordrhein eingerichtete Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler. In dieser unabhängigen Kommission begutachten ehrenamtlich tätige Ärztinnen und Ärzte sowie Juristinnen und Juristen ohne Kosten für die Verfahrensbeteiligten Behandlungsfehler-Vorwürfe.
Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler
GOÄ
Ein weiteres Thema, mit dem sich die Ärztekammer beschäftigt, ist die Schlichtung von berufsbezogenen Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern sowie zwischen Kammermitgliedern und Dritten. Bei Schwierigkeiten mit privatärztlichen Honorarfragen können Ärzte und Patienten bei der ÄkNo fachliche Stellungnahmen zur korrekten Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einholen.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Unterstützungsfunktionen
Zu den Aufgaben der Kammer gehört es weiter, den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.
Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes NRW
Außerdem gibt die ÄkNo auf Verlangen der zuständigen Behörden Fachgutachten ab und benennt Sachverständige zur Erstattung von Fachgutachten.
Ärztlicher Notfalldienst
Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein stellt sie den ärztlichen Notfalldienst in den sprechstundenfreien Zeiten sicher.
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Rheinisches Ärzteblatt
Die Ärztekammer Nordrhein gibt – gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein – das "Rheinische Ärzteblatt" als offizielles Mitteilungsblatt heraus.
Prävention
Daneben hat die Ärztekammer Nordrhein eine Reihe von Projekten und Initiativen gestartet, die zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung beitragen. Dazu zählen die Projekte
Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung in der Primarstufe und die
Kooperationsstelle für Selbsthilfegruppen und Ärzte.
Versorgungswerk
Zur Alterssicherung ihrer Mitglieder hat die ÄkNo ein berufsständisches Versorgungswerk, die Nordrheinische Ärzteversorgung errichtet. Hilfsbedürftige Ärztinnen und Ärzte sowie deren Familienangehörige oder Hinterbliebene, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind, unterstützt das Ärztliche Hilfswerk. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist die Ärztekammer zuständig für die Berufsbildung der Medizinischen Fachangestellten.
Nordrheinische Ärzteversorgung
Die Ärztekammer Nordrhein ist die drittgrößte der insgesamt 17 (Landes-)Ärztekammern in Deutschland. 2022 beschäftigte die Ärztekammer Nordrhein insgesamt 264 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 6 Auszubildende. 228 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Hauptstelle in Düsseldorf und weitere 36 in den Untergliederungen beschäftigt. Daneben ist eine Vielzahl von ehrenamtlichen Ärztinnen und Ärzten in den Ausschüssen und Kommissionen tätig. Die wesentlichen Entscheidungen treffen die Selbstverwaltungsorgane der Kammer.
Aufgaben im Überblick
- Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzteschaft, unter anderem durch Kontakte mit Parlament, Parteien, Landesregierung und Medien
- Berufsaufsicht über die Mitglieder / Formulierung einer Berufsordnung
- Weiterbildung der Ärzteschaft einschließlich Weiterbildungsprüfungen / Formulierung einer Weiterbildungsordnung
- Ärztliche Fortbildung, insbesondere durch die Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein
- Beteiligung an der Landesgesundheitskonferenz und den kommunalen Gesundheitskonferenzen
- Beteiligung an der Krankenhausplanung
- Schlichtungs- und Gutachterfunktion hinsichtlich ärztlicher Behandlungsfehler und Arzthaftungsfragen / Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein
- Schlichtungs- und Gutachterfunktion hinsichtlich der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Bürgerberatung
- Schlichtung von berufsbezogenen Streitigkeiten
- Qualitätssicherung
- Kommission "Transplantationsmedizin"
- Ethikkommissionen,
- Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Erarbeitung von Stellungnahmen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde
- Erstattung von Fachgutachten auf Verlangen der zuständigen Behörden
- Benennung von Sachverständigen zur Erstattung von Fachgutachten
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Herausgabe des Rheinischen Ärzteblattes
- Kooperationsstelle für Ärzte und Lehrer / Gesundheitsförderung (Prävention in Lebensphasen)
- Kooperationsstelle für Selbsthilfegruppen und Ärzte
- Sicherstellung des ambulanten Notfalldienstes in den sprechstundenfreien Zeiten / Formulierung einer Notfalldienstordnung (gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung)
- Ausbildung zur / zum Medizinischen Fachangestellten
- Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die Kammermitglieder und ihre Familienangehörigen / Nordrheinische Ärzteversorgung
- Ärztliches Hilfswerk für hilfsbedürftige Kammermitglieder und deren Familienangehörige oder Hinterbliebene
- Meldewesen / Beitragswesen