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Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen


16. Dezember 2024. Versand der Feststellungsbescheide im Rahmen des Krankenhausplanes 2022

Die Umsetzung des neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen tritt am 1. April 2025 in Kraft. Für die Umsetzung bestimmter Leistungsgruppen ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen.

Die Ergebnisse der Krankenhausplanung NRW sowie weitere Informationen sind zwischenzeitlich auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums NRW veröffentlicht:

Krankenhausplan: Minister Laumann stellt Ergebnisse vor

Ergebnisse der Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen

 

Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen geht in die nächste Etappe - Anhörungsverfahren im Rahmen der neuen Krankenhausplanung gestartet

Nachdem im Herbst 2023 die Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über das Leistungsspektrum der einzelnen Häuser abgeschlossen wurden und die Bezirksregierungen die Ergebnisse ausgewertet haben, ist Mitte Mai 2024 das erste Anhörungsverfahren zu den Leistungsgruppen der medizinischen Grundversorgung (Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Intensivmedizin und Geriatrie) gestartet.

Landesweit haben alle am Verwaltungsverfahren Beteiligten, also die Krankenhäuser, die Krankenkassen, die Kommunen und die Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung (unter anderem die Ärztekammern) Informationen dazu erhalten, wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) die Anträge der Krankenhäuser zu vier Leistungsgruppen der medizinischen Grundversorgung bewertet. Im Juni 2024 folgte sodann die zweite Anhörungsphase für die weiteren 60 Leistungsgruppen der Krankenhausplanung.

Damit liegen die Überlegungen des Gesundheitsministerium vor, ob und mit welchem Umfang ein Krankenhaus diese 60 Leistungsgruppen künftig erbringen soll. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 11. August 2024 schriftlich Stellung zu nehmen.

Anhörungsverfahren zur Krankenhausplanung

Wichtig zu wissen: Die Anhörungsschreiben sind noch keine Feststellungsbescheide für die Krankenhäuser. Das bedeutet, noch gibt es keine Entscheidungen dazu, welches Leistungsportfolio jedes einzelne Krankenhaus in welchem Umfang anbieten kann.

Das Gesundheitsministerium wertet zunächst alle eingegangenen Stellungnahmen zu beiden Anhörungsverfahren aus und trifft anschließend auf dieser Basis die Entscheidungen zu den Leistungsportfolios. In ihrer Stellungnahme können die Beteiligten (Krankenhäuser, Krankenkassen, Kommunen sowie die Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung) ihre Auffassung zur geplanten Verteilung der Leistungsgruppen mitteilen, den Konsens zu dem Vorschlag des MAGS erklären oder weitere Argumente oder Dokumente zu den gestellten Anträgen vorlegen.

Bis Ende des Jahres sollen dann alle Krankenhäuser ihre Feststellungsbescheide erhalten.


Umsetzung des neuen Krankenhausplanung geht voran – Verhandlungen über regionale Planungskonzepte 

Die Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über das Leistungsspektrum der einzelnen Häuser vor Ort sind abgeschlossen. Ziel war es, möglichst mit einem geeinten Vorschlag, eine sinnvolle Aufgabenteilung und eine bessere Zusammenarbeit der Krankenhäuser zu erreichen. Nunmehr werten die Bezirksregierungen die Ergebnisse mit Blick auf die Vorgaben des Krankenhausplans aus. Bis zum Frühjahr 2024 sind weitere Konferenzen und Gespräche geplant, um die neue Krankenhausplanung möglichst im Konsens umzusetzen. In diesen Prozess sind auch die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe eingebunden. Ende 2024 will das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen endgültig über die neuen Versorgungsaufträge entscheiden und die ersten Feststellungsbescheide versenden.


Umsetzung des Krankenhausplans 2022 – Startschuss erfolgte am 1. September 2022

Die Bezirksregierungen haben am 17. Oktober 2022 mit einem Erlass zu den Verhandlungen über die regionalen Planungskonzepte für alle Regionen und Leistungsgruppen aufgefordert. Am 17. November 2022 wurden dann die Verhandlungen über die regionalen Planungskonzepte zwischen den Krankenhäusern und Kostenträgern gestartet. Diese Verhandlungsphase ist grundsätzlich spätestens nach sechs Monaten abzuschließen. Danach übernimmt die jeweilige Bezirksregierung die Verfahrensleitung und bezieht dann auch weitere Beteiligte auf regionaler und überregionaler Ebene mit ein. Abschließend entscheidet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen über die Versorgungsaufträge. Das Ministerium hört vor seiner Entscheidung über Krankenhäuser in Nordrhein unter anderem auch die Ärztekammer Nordrhein zu den einzelnen Planungskonzepten an.


Veröffentlichung des neuen Krankenhausplans 2022

Nach einem zweijährigen Überarbeitungsprozess hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 27. April 2022 den Krankenhausplan 2022 für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Der neue Krankenhausplan 2022 enthält die Rahmenvorgaben, die im nächsten Schritt durch regionale Planungsverfahren umgesetzt werden. Die Einleitung der regionalen Planungsverfahren ist nach Angaben des Ministeriums für Mitte des Jahres 2022 geplant und wird durch einen entsprechenden Erlass eingeleitet.

Krankenhausplan NRW 2022
(PDF-Dokument, MAGS)

Reform der Krankenhausversorgung in NRW

Bereits mit Aufnahme seiner Arbeit im September 2017 hat der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Reform der Krankenhausversorgung in Nordrhein-Westfalen als eines seiner zentralen gesundheitspolitischen Themen benannt. Ziel des Landes ist es, die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen bedarfs- und qualitätsorientiert weiterzuentwickeln.

Als Grundlage hierfür hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW im Sommer 2018 ein Gutachten zur Krankenhausversorgung in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben. Die Erstellung des Gutachtens erfolgte durch das Beratungsunternehmen Partnerschaft Deutschland“ (PD), das zu 100 % in öffentlicher Hand liegt, gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen Lohfert & Lohfert AG mit Sitz in Hamburg sowie der TU Berlin, Fachgebiet Management im Gesundheitswesen unter Leitung von Herrn Professor Dr. med. Reinhard Busse.

Ende Juni 2019 wurde dem Gesundheitsministerium das Gutachten mit seinen Handlungsempfehlungen für die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen übergeben. Nach dessen Sichtung und Bewertung erfolgte die Vorstellung des Gutachtens und der zentralen Ergebnisse am 12. September 2019. Erklärtes Ziel des Landes ist es, bis zum Ende des Jahres 2020 einen neuen Krankenhausplan vorzulegen.

Der Reformprozess wird von der Ärztekammer Nordrhein mit Blick auf eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft engmaschig beobachtet und begleitet.
 

 

Entwurf des neuen Krankenhausplans 2021 veröffentlicht

Die Neuaufstellung der Rahmenvorgaben des NRW-Krankenhausplans stand am 29. September 2021 auf der Tagesordnung des Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

Zur Neuaufstellung der Rahmenvorgaben des NRW-Krankenhausplans wird der Landtagsausschuss eine Debatte auf Basis einer Sachverständigenanhörung durchführen.

Neuaufstellung der Rahmenvorgaben des Krankenhausplans für das Land Nordrhein-Westalen


Der Krankenhausplan NRW 2015

Der Krankenhausplan NRW 2015 ist am 23. Juli 2013 in Kraft getreten. Er stellt die Grundlage für die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung in Nordrhein-Westfalen dar und vollzieht einen Wechsel in Richtung qualitätsorientierte Krankenhausplanung.

Neben dem aktuellen Stand weist er die vorgesehene Entwicklung für eine wohnortnahe, bedarfsgerechte und leistungsfähige stationäre Versorgung aus. Der Krankenhausplan besteht aus Rahmenvorgaben und den regionalen Planungskonzepten, die in den Feststellungsbescheiden der einzelnen Krankenhäuser fixiert sind.

„Nach dem Krankenhausplan ist vor dem Krankenhausplan“ – mit dieser Formel beschreibt das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein Westfalen (MGEPA) die qualitätsorientierte Krankenhausplanung als dynamisches Instrument der Gesundheitspolitik, das zeitnah auf demografische und epidemiologische Veränderungen reagieren muss. Somit ist eine Weiterentwicklung des Krankenhausplans NRW durch die Änderung der Rahmenvorgaben, im Dialog mit den Akteuren des Gesundheits- und Sozialwesens in Nordrhein-Westfalen, schon mit Inkrafttreten des Krankenhausplans vorgesehen.

Krankenhausplan NRW 2015 auf der Homepage des Ministeriums

Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen auf der Homepage des Ministeriums

 

 


Umsetzung des Krankenhausplans

Die konkrete Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2015 erfolgt auf Basis der Rahmenplanung durch die Erstellung regionaler Planungskonzepte. Hierzu treten die Krankenhäuser und die Krankenkassen in den einzelnen Regionen in Verhandlung. Gegenstand der regionalen Planungskonzepte ist vor allem die Vereinbarung von Angebotsstrukturen und Bettenkapazitäten.

Entstehung eines regionalen Planungskonzepts

Das - einvernehmliche oder nicht einvernehmliche - Verhandlungsergebnis, ist der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen. Diese nimmt eine Bewertung vor, bevor das Landesgesundheitsministerium abschließend entscheidet. Das Gesundheitsministerium hört vor seiner Entscheidung über Krankenhäuser in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln auch die Ärztekammer Nordrhein zu den einzelnen regionalen Planungskonzepten an

Mit Blick auf die lokale beziehungsweise regionale Versorgungssituation und deren Besonderheiten begleitet die Ärztekammer Nordrhein mit sachbezogenen Stellungnahmen die Erstellung der Planungskonzepte.

Für die Ärztekammer Nordrhein stehen dabei - auf Basis entsprechender Beschlüsse der Kammerversammlung - die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung, die Aufrechterhaltung eines hohen Qualitätsniveaus und eine Verbesserung der Kooperation von Krankenhäusern untereinander und mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Vordergrund.

Die Ärztekammer Nordrhein steht in diesem Zusammenhang allen interessierten Ärztinnen und Ärzten als Ansprechpartner für Rückfragen zur Krankenhausplanung gerne zur Verfügung.


Die Rolle der Ärztekammern und das Förderkonzept

Wichtig aus Sicht der Ärzteschaft ist die Mitwirkung der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe als unmittelbar Beteiligte im Landesausschuss für Krankenhausplanung (KHGG NRW §15 Beteiligte an der Krankenhausversorgung). Mit diesem Gremium hat das Landesgesundheitsministerium NRW laut Gesetz bei der Krankenhausplanung und -förderung „einvernehmliche Regelungen“ anzustreben.

Mit dem KHGG NRW wurde die (finanzielle) Krankenhausförderung in 2008 durch das Land von der früheren, oft als schwerfällig empfundenen, Einzelförderung auf eine pauschale Förderung, die so genannte Baupauschale umgestellt. Seitdem erhält jedes Krankenhaus in NRW einen jährlichen Pauschalbetrag, der sich an den Leistungskennzahlen des Krankenhauses orientiert.

Mit Novellierung des KHGG NRW im März 2018 wurde die Baupauschale um eine Einzelförderung ergänzt. Zur Vergabe dieser Fördergelder gibt das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium jährlich Förderschwerpunkte vor. Die Anträge der Krankenhäuser werden anhand von Vergabekriterien vom MAGS geprüft. Aus Sicht der Ärztekammer Nordrhein gilt es, die ergänzende Einzelförderung transparent zu gestalten und geeignete Strukturqualitätsparameter und Entwicklungsziele zur Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen zu definieren.

Informationen des Landesgesundheitsministeriums zur Krankenhausinvestitionsförderung   

Die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) begrüßt grundsätzlich die Ergänzung der Baupauschale um eine gezielte Förderung sinnvoller Strukturentwicklungen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Mittel, die das Land den Krankenhäusern insgesamt zur Verfügung stellt, nicht ausreichend sind.


Krankenhauskommission der Ärztekammer Nordrhein

Der Vorstand der ÄkNO hat ein Gremium eingesetzt, das die Aktivitäten der Kammer zur Krankenhausplanung in Abstimmung mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe koordiniert.

Mitglieder der Krankenhauskommission


Chronologie der Krankenhausplanung NRW

Tabellarische Übersicht zur Chronologie der Krankenhausplanung NRW

Historie: Der neue Krankenhausplan NRW 2015 - vom Entwurf zum Plan

Dokumentation des Kammersymposiums: Krankenhausplanung NRW - eine Zwischenbilanz

am 3.9.2016 in Düsseldorf

Impulsreferate Krankenhausplanung NRW 2015 - Quo vadis?

 ... aus Sicht der Ärztekammer Nordrhein (596,54 KB)

Dr. Anja Maria Mitrenga-Theusinger, M.Sc.
Vorstandsmitglied und Vorsitzende der Krankenhauskommission der Ärztekammer Nordrhein

 ... aus Sicht der Krankenhäuser (1,28 MB)Jochen Brink
Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V.
 ... aus Sicht der Krankenkassen (211,41 KB)Michael Süllwold
Stellvertretender Leiter der vdek-Landesvertretung NRW und Referatsleiter "Stationäre Versorgung"
 Krankenhausplanung NRW - eine Zwischenbilianz (RhÄ 10/2016 S. 16f)
 

Dokumentation der Informationsveranstaltung: "Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen"

am 13.7.2013 in Düsseldorf

 Krankenhausplanung aus ärztlicher Perspektive (1,66 MB)Dr. Anja Mitrenga-Theusinger
Mitglied des Kammervorstandes,
Vorsitzende der ÄkNo-Krankenhauskommission
Der neue Krankenhausplan: Vorstellung und gesundheitspolitische Einordung (1,61 MB)Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch
Ehemaliger Geschäftsführer der Ärztekammer Nordrhein
 Die regionale Umsetzung der Krankenhausplanung in NRW (812,56 KB)Ulrich Langenberg
Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Nordrhein

Nach mehr als elf Jahren hat Nordrhein-Westfalen (NRW) im Juli 2013 einen neuen Krankenhausplan erhalten. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat im November 2012 dazu zentrale Forderungen aus Sicht der Ärzteschaft formuliert.

Das Landesgesundheitsministerium hat dem NRW Landtag zum Jahreswechsel 2012/2013 den Entwurf für einen neuen Krankenhausplan vorgelegt.

Der neue Krankenhausrahmenplan: Unterwegs zur Klinik der Zukunft?(Rheinisches Ärzteblatt 9/2013, S. 12)

Die Abrissbirne bleibt im Depot(Rheinisches Ärzteblatt 3/2013, S. 3) 

Die Richtung stimmt: Der neue Krankenhausplan 2015 für NRW  (Rheinisches Ärzteblatt 3/2013, S. 14)

Der Gesundheitsausschuss des Landtages hat zu dem Entwurf am 7. März 2013 eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchgeführt. Die beiden Ärztekammern in NRW haben ihre Haltung zum neuen Krankenhausplan vorab in einer schriftlichen Stellungnahme formuliert, die die beiden Kammerpräsidenten in der Anhörung mündlich erläutert haben:

  Gemeinsame Stellungnahme zum Krankenhausplan NRW 2015 (117,48 KB) 

  Wortprotokoll der Landtagsanhörung (von der Homepage des Landtages NRW) 

Eine Übersicht über alle schriftlichen Stellungnahmen zum neuen Krankenhausplan findet sich auf der Homepage des Landtages.

Übersicht der Stellungnahmen

Der Landtagsausschuss hat die Sachverständigenanhörung in zwei Sitzungen ausgewertet und schließlich am 8. Mai 2013 mit der rot-grünen Mehrheit eine Stellungnahme verabschiedet.

Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit und Gesundheit und Soziales zum Entwurf
des Krankenhausplans NRW 2015
(154,59 KB) 

Entwürfe, die von Seiten der Oppositionsfraktionen eingebracht worden waren, wurden mit der rot-grünen Mehrheit abgelehnt.

Stellungnahme der CDU-Landtagsfraktion und der FDP-Landtagsfraktion zum Entwurf
des Krankenhausplans NRW 2015
(204,11 KB) 

Stellungnahme der Fraktion der PIRATEN im Landtag NRW zum Entwurf
des Krankenhausplans NRW 2015
(206,47 KB) 

Der Landtagsausschuss ist nach dem Krankenhausgestaltungsgesetz NRW bei der Aufstellung des Krankenhausplans (Rahmenvorgaben) lediglich "zu hören".

Die Entscheidung über Änderungen am Entwurfstext lag beim zuständigen Landesgesundheitsministerium.

 

Der Krankenhausplan NRW 2015: Änderungen zur Entwurfsfassung

Das Landesgesundheitsministerium hat den neuen Krankenhausplan am 23. Juli 2013 veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Im Vergleich zur Entwurfsfassung ist es dabei nicht mehr zu grundsätzlichen Änderungen, wohl aber zu einigen Klarstellungen und Ergänzungen gekommen.

So stellt der Krankenhausplan nun klar, dass Anforderungen an die erforderlichen Facharztqualifikationen in den Gebieten Innere Medizin und Chirurgie auf die jeweiligen Facharztkompetenzen (wie Kardiologie oder Gefäßchirurgie) zu beziehen sind, wenn das Krankenhaus einen Versorgungsauftrag wahrnimmt, der in diesen Bereichen über den allgemeinen internistischen oder chirurgischen Versorgungsauftrag hinausgeht. Ein Krankenhaus, das beispielsweise eine gefäßchirurgische Abteilung betreibt, benötigt also eine Mindestzahl an Ärztinnen / Ärzten mit der Facharzt- / Schwerpunktbezeichnung „Gefäßchirurgie“.

Der Plan hält außerdem fest, dass die örtliche Versorgung im Bereich der Inneren Medizin und der Chirurgie „überwiegend“ die allgemeinen Teile dieser Gebiete umfasst. Neu aufgenommen wurde auch der Hinweis, dass „unter Qualitätsgesichtspunkten“ Beschränkungen des Versorgungsauftrages innerhalb eines Fachgebietes im Feststellungsbescheid für das einzelne Krankenhaus verankert werden können.

Der Krankenhausplan verweist an zahlreichen Stellen auf Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften. Dazu wird nun klargestellt, dass solche Verweise grundsätzlich nur als „wichtige Orientierung“ nicht jedoch als „Ausschlusskritierium“ zu verstehen sind. Die konkrete Situation des einzelnen Krankenhauses sei immer in Betracht zu ziehen. Auf die Möglichkeit von Abweichungen wird nun auch ausdrücklich mit Blick auf die aus einer Leitlinie zitierte Mindestgröße von acht Betten für Intensivstationen hingewiesen.

Hinzugekommen sind auch Ausführungen zur neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation, die in der Entwurfsfassung noch keine Erwähnung fand. Zu diesem Versorgungsbereich wird die Rechtslage erläutert und auf das bestehende „entsprechend differenzierte Angebot“ in Nordrhein-Westfalen verwiesen. Der im Einzelfall sachgerechten Versorgung, Zuordnung und Verlegung der Patientinnen und Patienten liege ein komplexer Bewertungsprozess zugrunde, der keiner administrativen Steuerung des Landes unterliege. Hier seien die Partner im Gesundheitswesen im Besonderen gefordert, um sowohl Behandlungsbrüche als auch überlange Wartezeiten patientenorientiert zu vermeiden. Das Ministerium werde die Entwicklung in diesem Bereich kontinuierlich und intensiv beobachten. Bei Hinweisen auf Versorgungsprobleme werde das Land „auf eine Verbesserung der Organisation oder Ausbau der Kapazitäten hinwirken“.

Ansprechpartner

Geschäftsführender Arzt:
Dr. med. Christian Köhne, MHBA

Referentin:
RAin Lilian Becker
0211 / 4302 2115

Sachbearbeitung
Jennnifer Mohr
0211 / 4302 2111

krankenhausplanung(at)aekno.de