Ärztliches Hilfswerk der Ärztekammer Nordrhein
Das Ärztliche Hilfswerk ist eine Fürsorgeeinrichtung der Ärztekammer Nordrhein. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 Nr. 10 Heilberufsgesetz in Verbindung mit der Satzung des Ärztlichen Hilfswerks vom 27.10.2001 samt Satzungsänderung vom 01.01.2002.
Die Aufgabe des Ärztlichen Hilfswerks ist es insbesondere, hilfsbedürftige Kammermitglieder und deren Familienangehörige zu unterstützen.
Sie können einen Antrag auf eine freiwillige Hilfeleistung (Fürsorge) stellen, wenn Sie
- Kammermitglied der Ärztekammer Nordrhein sind,
- unverschuldet in eine Notlage geraten sind und
- keine finanziellen Unterstützungs- und Hilfsleistungen Dritter in Anspruch nehmen oder beantragt haben.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf Leistungen des Hilfswerks besteht.
Für die Antragstellung verwenden Sie bitte folgendes Antragsformular:
(zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)