• Delegierte der Kammerversammlung
    Die 121 Abgeordneten der Kammerversammlung berieten am vergangenen Samstag (22.3.2025) eine Fülle – auch kontroverser – Themen.Jochen Rolfes
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Aktuelle Gesundheitspolitik, ePA, GOÄ: Nordrheins Ärzte positionieren sich


von Thomas Gerst und Heike Korzilius

Angesichts der schwierigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Defizit von mehr als sechs Milliarden Euro im Jahr 2024 hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) am Samstag, 22.3.2025 von der kommenden Bundesregierung Sofortmaßnahmen gefordert. Neben einer Entlastung der Krankenkassen von versicherungsfremden Leistungen sind nach Ansicht des Parlaments der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte eine bessere Steuerung der Patienten durch das Gesundheitssystem und weniger Bürokratie dringend notwendig, um ein leistungsfähiges Gesundheitswesen zu erhalten. Außerdem gelte es, die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in entscheidenden Punkten der Finanzierung nachzubessern und die überfällige Reform der Notfallversorgung anzugehen, heißt es in einem Beschluss, dem die große Mehrheit der 121 Delegierten zustimmte. „Das Gesundheitswesen hat für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft größte Bedeutung“, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf. „Dort, wo medizinische Hilfe nicht mehr in ausreichendem Maße gewährleistet werden kann, bröckelt das Vertrauen in die Regierenden und das spielt Parteien an den Rändern in die Karten“, warnte er. Deshalb müsse die Gesundheitspolitik nun in den Koalitionsverhandlungen eine gewichtige Rolle spielen und nicht wie im Sondierungspapier von Union und SPD in wenigen Sätzen abgehandelt werden.

Zukunftsthema KI

Einigkeit bestand bei den Abgeordneten auch beim Zukunftsthema Künstliche Intelligenz (KI), die die Medizin und damit die ärztliche Tätigkeit nach Ansicht des Plenums enorm verändern wird. „Umso wichtiger ist es, Kompetenzen im Umgang mit KI-Anwendungen in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung angemessen zu vermitteln“, erklärte ÄkNo-Präsident Dreyer. Ärztinnen und Ärzte müssten umfassend über Chancen und Risiken von KI-Anwendungen informiert sein. Nur so lasse sich im Sinne der Patientensicherheit verhindern, dass die zunehmende KI-Unterstützung in Diagnostik und Therapie zu einem Kompetenz- und Kontrollverlust der Ärztinnen und Ärzte führe, heißt es in einem Beschluss der Kammerversammlung. Zudem forderten die nordrheinischen Ärzte die Bundes- und Landesregierung auf, die Ärzteschaft in die Zulassung, Regulierung und Qualitätssicherung von KI in der Medizin einzubeziehen. KI könne wichtige Unterstützung in Diagnostik und Therapie leisten, betonte Informatik-Professor Andreas Dengel vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz in Kaiserslautern, der als externer Referent geladen war. KI-Empfehlungen könnten aber höchstens als Zweitmeinung dienen. „Medizinische Entscheidungen können nicht an KI delegiert werden“, betonte Dengel.

Ja zur ePA, aber…

Kontroverser wurde die Debatte, als es um die Reform der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ), die Änderung der Fortbildungsordnung und die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ging. Zwar begrüßte die Kammersammlung grundsätzlich die Vorteile einer „ePA für alle“. Zugleich warnte sie vor einem übereilten Roll-out der ePA in ihrer jetzigen Form. Die Tests in den Modellregionen seien noch nicht zufriedenstellend abgeschlossen und wesentliche Elemente der ePA wie der elektronische Medikationsplan noch nicht funktionsfähig. Außerdem müssten die Sicherheitsmängel, die der Chaos Computer Club im Dezember aufgedeckt hatte, vor einer flächendeckenden Einführung sicher beseitigt werden. Mehrere Abgeordnete der Fraktion FuturMed29 um Dr. Stefan Streit, Köln, konnten sich mit ihrer Forderung nach einem Moratorium für die ePA nicht durchsetzen. „Die ePA war nie für uns Ärztinnen und Ärzte geplant“, kritisierte Streit. „Sie ist ein politisches Instrument der Datenökonomie mit großen Zielkonflikten.“ Man brauche einen neuen Anlauf mit neuem Konzept, hieß es im Antrag der ePA-Kritiker.

Mit großer Mehrheit wurde jedoch ein Antrag angenommen, der eine diskriminierungsfreie Einführung der ePA forderte. Es dürfe weder Bonus- noch Malus-Systeme geben, die Versicherte belohnten oder bestraften, wenn sie sich für oder gegen die Akte entschieden. Auch positionierten sich die Abgeordneten deutlich gegen jede Einmischung Dritter in die Terminvergabe der Arztpraxen. „Die Terminvergabe ist ärztliche Aufgabe. Da ist unsere rote Linie“, betonte Sebastian Exner, Stolberg. „Wir wollen bei der Terminvermittlung nicht dominiert werden – weder von staatlichen Systemen noch von privaten Anbietern“, bekräftigte Dr. Thorsten Hornung, Bonn.

Kein Votum gegen GOÄ-Entwurf

In der Kammerversammlung umstritten war auch der Umgang mit der GOÄ-Reform. Mit dem Antrag der Fraktion FuturMed29, die den zurzeit vorliegenden, zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und privater Krankenversicherung (PKV) konsentierten Entwurf „außerordentlich kritisch“ bewertete, wollte sich die Mehrheit der Abgeordneten aufgrund der derzeit noch laufenden Verhandlungen zwischen Bundesärztekammer, Verbänden und PKV nicht befassen. In der Diskussion befürwortete die Mehrheit den Vorschlag des Präsidenten und einiger Mitglieder des Ad-hoc-Ausschusses GOÄneu, erst Anfang Mai den endgültigen Reformentwurf zu bewerten. Auf dessen Grundlage werde der Ad-hoc-Ausschuss der ÄkNo eine Empfehlung für den Vorstand und die Delegierten zum Deutschen Ärztetag in Leipzig vorbereiten, erklärte ÄkNo-Präsident Dreyer. Der Deutsche Ärztetag soll Ende Mai über das Schicksal der GOÄ entscheiden.

Fortbildungsreform vertagt

Auch die Entscheidung über die vom Vorstand vorgeschlagene Neufassung der Fortbildungsordnung auf der Grundlage der vom Deutschen Ärztetag 2024 beschlossenen (Muster-)Fortbildungsordnung wurde vertagt. Man wolle die Zeit bis zur nächsten Kammerversammlung nutzen, um vorhandene Bedenken auszuräumen, sagte ÄkNo-Präsident Dreyer. Zuvor hatte es eine heftige Diskussion um die neue Bestimmung in § 6 der Fortbildungsordnung gegeben, nach der Sponsoringleistungen nur die Kosten des wissenschaftlichen Fortbildungsprogramms inklusive der Mieten und Vortragshonorare abdecken und diese nicht überschreiten dürfen. Damit werde der Handlungsspielraum der medizinischen Fachgesellschaften unnötig eingeschränkt, kritisierte Mira Faßbach, Neuss. Ein Änderungsantrag zur Fortbildungsordnung, der aber nicht mehr zur Abstimmung kam, sah eine weniger strikte Bestimmung vor, nach der Sponsoringleistungen hauptsächlich für das wissenschaftliche Programm verwendet und die dafür notwendigen Kosten nicht wesentlich überschritten werden sollen.