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Kammerversammlung

Verschreibung von Medizinal-Cannabis nur im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt

Cannabisblatt und medizinisches Cannabis
© Africa Studia/Fotolia.com

Düsseldorf, 22.3.2025. Es ist ein unvorhergesehener Effekt der Teillegalisierung: Immer mehr Menschen, die Cannabis zu reinen Genusszwecken konsumieren, beziehen die Droge über Privatrezept aus dem Internet. Denn seit dem 1. April 2024 muss Medizinal-Cannabis nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept verordnet werden, ein normales eRezept reicht aus. International agierende Internet-Anbieter haben daraus ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt. Auf deren Plattformen verordnen Ärztinnen und Ärzte Medizinal-Cannabis – meist ohne Nachfragen, nur auf Basis eines online ausgefüllten Fragebogens. Vorgaben, wie sie für Cannabis-Clubs gelten, greifen bei den Online-Händlern nicht. Auch das Berufsrecht für Ärztinnen und Ärzte, das unter anderem die Fernbehandlung regelt, läuft bei aus dem Ausland agierenden Ärzten ins Leere.

Die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte haben bei ihrer Kammerversammlung erneut betont, dass es sich bei Medizinal-Cannabis um ein Rauschmittel handelt, das mit erheblichem Missbrauchspotenzial und Nebenwirkungen gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen einhergehen kann. Ärztinnen und Ärzte sollten Medizinal-Cannabis deshalb ausnahmslos nur nach persönlichem Kontakt mit dem Patienten in der Praxis verordnen dürfen. Alternativ sollte die Cannabis-Verordnung erneut dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden, forderte das Ärzteparlament.

„Es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass Medizinal-Cannabis ungeregelt über Online-Plattformen aus dem In- und Ausland in großen Mengen zu Genusszwecken bestellt werden kann“, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer. „Dieser graue Markt muss dringend reguliert werden, um Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass Medizinal-Cannabis nur jenen verschrieben wird, die es aus medizinischen Gründen benötigen.“ Die Größe des Problems verdeutlichten die Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte: Danach wurden im Jahr 2024 mehr als 72 Tonnen getrocknete Cannabisblüten für medizinische und wissenschaftliche Zwecke eingeführt, im Vorjahr waren es mit 32,5 Tonnen noch weniger als die Hälfte.

ÄkNo


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