von AMTS bis DVPMG
- Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
AMTS soll gewährleisten, dass Arzneimittel bestimmungsgemäß gebraucht werden. Insbesondere die Reduktion von Medikationsfehlern soll hierbei erreicht werden. Im eHealth-Kontext betrifft dies Fachanwendungen, die Patientendaten im Rahmen der AMTS erheben, verarbeiten und nutzen.
- Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS)
Bei DEMIS handelt es sich um ein digitales Meldeportal, über das auf sicherem und schnellem Weg valide Labordaten zum aktuellen Infektionsgeschehen an Landesbehörden, Gesundheitsämter oder auch das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt werden können.
- Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)
Bei DiGAs handelt es sich um medizinische Gesundheits-Apps oder Online-Anwendungen, die von Kassenärzten an Patientinnen und Patienten verordnet werden können. DiGAs können Patienten bei der Behandlung, Überwachung oder bei therapeutischen Maßnahmen unterstützen.
Alle offiziell durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassenen DiGAs sind über ein Verzeichnis im Internet öffentlich abrufbar.
Die Kammerversammlung im November 2021 hat sich mit den DiGAs auseinandergesetzt und dazu drei Entschließungen verabschiedet.
Entschließungen der Kammerversammlung am 13. November 2021 im Wortlaut
Artikel im Rheinischen Ärzteblatt zu DiGAs:
Gesundheits-Apps ergänzen die Patientenbehandlung (3/2021)
Das Fett muss weg - mit der App (4/2021)
- Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)
Die DiGAV regelt das Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie definiert für die digitalen Anwendungen Anforderungen zur Sicherheit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit von DiGAs. Hierbei muss zudem ein positiver Versorgungseffekt nachgewiesen werden.
Das DiGAV verpflichtet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ein offizielles Online-Verzeichnis aller zugelassener DiGAs im Internet bereitzustellen.
Ergänzt wird die Verordnung durch den Leitfaden des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Der Leitfaden ist online verfügbar unter diesem Link verfügbar.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
DiPAs sind digitale Anwendungen beziehungsweise Apps, die im Bereich der Pflege genutzt werden können. DiPAs sollen bei der Kommunikation zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegefachkräften unterstützen, um den Gesundheitszustand der Bedürftigen zu verbessern (zum Beispiel durch Stabilisierungs- oder Gedächtnisübungen).
- Datensatz Persönliche Erklärung (DPE)
Der Datensatz ist Bestandteil des Notfalldatensatzes (NFD) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Hier werden Informationen über persönliche Erklärungen des Versicherten (Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten oder Organspendeausweis) hinterlegt. Dabei sind jedoch die Erklärungen selbst nicht auf der eGK einsehbar. Vielmehr werden dort Hinweise auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort der Erklärungen gegeben.
- Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
Das am 19. Dezember 2019 in Kraft getretene DVG regelt die kassenärztliche Verordnung von Gesundheits-Apps und soll für einen Ausbau der digitalen Vernetzung des Gesundheitswesens sorgen.
Innovationen werden bis 2024 finanziell gefördert. Zudem hat das Gesetz die Rahmenbedingungen zur Durchführung von Videosprechstunden gelockert.
- Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
Das DVPMG gilt seit dem 9. Juli 2021. Es führt weitere Digitale Gesundheitsanwendungen im Bereich Pflege ein. Zudem macht es Vorgaben zum Ausbau und der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) und deren digitalen Anwendungen.