Entschließungen der Kammerversammlung am 13. November 2021 im Wortlaut
Neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen
Die Kammerversammlung begrüßt die neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen, die zukünftig leistungs-, bedarfs- und qualitätsorientiert ausgerichtet ist.
Die geplante, stetige Weiterentwicklung der Systematik zur neuen Krankenhausplanung ist notwendig, um auf unerwünschte, strukturelle Auswirkungen auf die stationäre Versorgung frühzeitig reagieren zu können. Eine unmittelbare Einbeziehung des Landesausschusses für Krankenhausplanung und damit auch der beiden Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen in diesen Prozess ist sachgerecht.
Die konkreten regionalen Umsetzungen des neuen Krankenhausplans sind entscheidend, um die Zielsetzung der neuen Krankenhausplanung zu erreichen. Eine innovative, qualitätsorientierte, bedarfsgerechte und flächendeckende stationäre Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen muss in den Regionen sichergestellt werden.
Aus Sicht der Kammerversammlung ist es dafür erforderlich, dass
- die getroffene Bedarfsfestlegung auf tragfähigen regionalen Konzepten für die Versorgungsrealität aufbaut und dass der Erhalt der versorgungsrelevanten Strukturen im Sinne einer wohnortnahen Grundversorgung und einer sachgerechten regionalen Aufteilung der Spezialversorgung sichergestellt ist.
- die Organisation der Weiterbildungsstätte nach Stand des medizinischen Fortschrittes auf die stärkere Spezialisierung angepasst wird. Weiterbildungsverbünde zwischen Krankenhäusern der Spezial- und Regelversorgung sowie dem ambulanten Sektor sind geeignet, dem ärztlichen Nachwuchs das geforderte breite Spektrum der Weiterbildung zu ermöglichen.
- die wirtschaftliche Tragfähigkeit aller versorgungsrelevanter Krankenhäuser sichergestellt wird, um eine wirtschaftliche Schieflage dieser Häuser zu vermeiden. Eine Möglichkeit kann darin bestehen, dass sich regionale Krankenhäuser gemeinsam verpflichten, einen notwendigen, wirtschaftlich alleine nicht tragfähigen Standort zu betreiben.
Zugleich betont die Kammerversammlung: Die Basis für eine erfolgreiche neue Krankenhausplanung ist eine dauerhafte auskömmliche Investitionsmittelfinanzierung.
Die Auswirkungen der neuen Planungs- und Bedarfssystematik auf das Versorgungsgeschehen gilt es kritisch und konstruktiv zu begleiten. Die Kammerversammlung fordert die Landesregierung auf, den medizinisch-fachlichen Sachverstand der Ärztekammern auch bei der regionalen Umsetzung des neuen Krankenhausplans und ggf. bei notwendigen Nachjustierungen intensiv einzubeziehen.
Positionspapier „Zukunftsforum Rettungsdienst NRW 2030“
Im Rettungsdienst sind viele Veränderungen eingeleitet worden, die eine kontinuierliche Fortentwicklung und Anpassung des Rettungsdienstes notwendig machen. Im November 2019 haben die Ärztekammer Westfalen-Lippe und die Ärztekammer Nordrhein gemeinsam das „Zukunftsforum Rettungsdienst NRW 2030“ ins Leben gerufen, um die Frage zu erörtern, wie ein guter Rettungsdienst in zehn Jahren aussehen soll. Oberste Priorität war, eine optimale und zeitnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.
Zusammen mit Organisationen, die operativ im Rettungsdienst tätig sind, Vertreterinnen und Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung, der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe, der Krankenhausgesellschaft NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW sowie dem Landkreistag NRW konnte ein gemeinsames Positionspapier in intensiven Beratungen entwickelt und verabschiedet werden.
Ein zentrales Ziel ist dabei die Verkürzung des therapiefreien Intervalls durch Tätigwerden von Ersthelfern.
Die Ärztekammer Nordrhein möchte sich in den kommenden Jahren für die Umsetzung der Forderungen stark machen und sucht die Zusammenarbeit mit den Trägern, den Beteiligten im Rettungsdienst und der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Hierzu wird:
- die Ärztekammer Nordrhein das Ministerium für Schule und Bildung NRW kontaktieren mit der Aufforderung, die Vereinbarung des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2017 umzusetzen und Unterricht zum Thema „Wiederbelebung“ verpflichtend einzuführen.
- die Ärztekammer Nordrhein den Landesfachbeirat für den Rettungsdienst auffordern, die Entwicklung und Etablierung von landesweiten Reanimationsschulungen der Bevölkerung auf verschiedenen Ebenen als stetigen Punkt auf die Agenda zu setzen.
- die Ärztekammer Nordrhein die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern kontaktieren, um die Etablierung von betrieblichen Reanimationsschulungen zu erörtern und zu fördern.
Die Kammerversammlung fordert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Kostenträger des Rettungsdienstes auf, die Umsetzung der Forderungen des
Positionspapiers zu unterstützen, um die darin verabschiedeten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Rettungsdienstes voranzutreiben.
Medizinstudium: weiterentwickelter Referentenentwurf des BMG „Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung“ - Nachbesserungen
Die Ärztekammer Nordrhein unterstützt grundsätzlich das Ziel des Referentenentwurfs zu einer „Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung“ vom 20.08.2021, eine qualitativ hochwertige und attraktive Ausbildung von Ärzten und Ärztinnen auch in Zukunft zu gewährleisten und befürwortet, dass das Bundesministerium für Gesundheit verschiedene Anregungen der Kammerversammlung in den aktuellen Entwurf übernommen hat.
Die Kammerversammlung fordert weiterhin vom BMG und vom Bundesrat bei der geplanten Neureglung der ärztlichen Ausbildung nachfolgende Punkte zu berücksichtigen:
- Ausbildungsziele:
- Freiberuflichkeit im Sinne der ärztlichen Unabhängigkeit in fachlichen Entscheidungen, frei von der Weisung fachfremder Dritter, soll verstärkt vermittelt werden.
- Kenntnisse zu Schweigepflicht, Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflicht sowie der Einwilligung sollen aufgenommen werden.
- Pflegepraktikum: Verkürzung des Zeitraumes des Pflegepraktikums auf 2 Monate unter Strukturierung des Praktikums zur Stärkung der Interprofessionalität im Studium.
- Aufwandsentschädigung: Eine angemessene Aufwandsentschädigung, wie vom 122. Deutschen Ärztetag 2019 gefordert, ist für die erbrachte Arbeitsleistung im Praktischen Jahr zu implementieren.
- Modellstudiengänge: Beibehaltung der vom Wissenschaftsrat als vorbildlich bezeichneten Modellstudiengänge, die eine frühe und intensive Verschränkung von Grundlagen und Klinik zum Ziel haben und ggf. deren Überführung als Regelform des Studiums.
- Leistungsnachweise über Module vor dem Ersten und Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung: Bei den jeweiligen Modulabschlussprüfungen wird zwischen grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Fächern unterschieden. Die Leistungsnachweise sollen weitestgehend fächerübergreifend und nicht zusätzlich separat für die grundlagenwissenschaftlichen Fächer erfolgen, um eine tatsächliche Integration der Lerninhalte zu gewährleisten.
- Praktisches Jahr: Der Referentenentwurf sieht vor, dass jedes Quartal zwölf Wochen dauert und in zwei Teilabschnitte von je sechs Wochen unterteilt werden kann. Eine größere Flexibilisierung der Teilabschnitte soll ermöglicht werden, insbesondere mit der Möglichkeit, bis zu 3 Teilabschnitte innerhalb eines Quartals zu wählen.
Stärkung von Vorsorge und Prävention: Präventionsgesetz reformieren
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein begrüßt das im Ergebnispapier zu den Sondierungen zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP formulierte Ziel, Vorsorge und Prävention zum Leitprinzip in der Gesundheitsversorgung zu machen.
Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die Ärztekammer Nordrhein eine Reform des Präventionsgesetzes von 2015. Zielführend sind
- die strukturelle Einbeziehung der Akteure des Gesundheitswesens, der Wissenschaft und der Politik in die Präventionsgremien auf Bundes- und Landesebene,
- die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, um diesen zu einem modernen Public-Health-Dienst weiterzuentwickeln,
- die Prävention klimaassoziierter Krankheiten zu fördern und zu erforschen,
- den Ausbau der Gesundheitsförderung an Schulen, um Gesundheits-, Bewegungs- und Ernährungskompetenz systematisch zu fördern,
- die Stärkung der ärztlichen Primärprävention, indem präventive ärztliche Leistungen durch G-BA-Richtlinien inhaltlich weiter ausgestaltet und aufwandsgerecht vergütet werden.
Impfappell der Ärzteschaft: Für einen konsequenten Infektionsschutz in der vierten Welle
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein ruft die Bürgerinnen und Bürger des Rheinlands auf, alle empfohlenen Impfungen gegen COVID-19 so zeitnah wie fachlich geboten wahrzunehmen. Konsequente Durchimpfung einschließlich gebotener Boosterimpfungen sind die wirksamsten Mittel gegen schwere Verläufe und Todesfälle in der vierten Welle der Coronapandemie und bremsen die aktuell exponentielle Verbreitung der Erkrankung.
Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Infektionsvermeidung wie Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Nutzung von Masken sowie Lüften auch in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten unverzichtbar. Auch in dieser Phase der Pandemie kann auf das Nutzen der Corona-Warn-App und auf konsequente Quarantäne-Maßnahmen nicht verzichtet werden.
Eine ungebremste Durchseuchung der ungeimpften Bevölkerung könnte ansonsten zu einer Überlastung des Gesundheitswesens in allen Ebenen führen und damit auch den geimpften Teil der Bevölkerung gefährden.
Forderung der Herstellung von COVID-19-Einzelimpfdosen
Der Impfstoff-Beauftragte der Bundesregierung, Dr. Christoph Krupp, wird aufgefordert, bei der Pharma-Industrie nachdrücklich die Herstellung von Einzelimpfdosen (Covid-19-Prophylaxe) als Alternative zum bisher zur Verfügung stehenden Mehrdosen-Vial zu fordern.
Exzellente medizinische Versorgung auf höchstem Niveau – das Beste für die Patienten als Teamleistung aller im Gesundheitswesen Beteiligten
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein erkennt an, dass die hervorragende medizinische Versorgung der von der COVID-Pandemie betroffenen Menschen, insbesondere den Patientinnen und Patienten nur als Teamleistung aller Beteiligten, sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor gewährleistet wird. Dazu gehören insbesondere Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus, in den Impfzentren und Impfstellen, in der Niederlassung, Pflegerinnen und Pfleger im Krankenhaus, genauso wie die MFAs und die Beschäftigten im öffentlichen Gesundheitsdienst.
Alle leisten einen enormen Beitrag zur medizinischen Bewältigung der Pandemie auf höchstem Niveau – allen Beteiligten gleichermaßen gilt besondere Anerkennung und immenser Dank!
Pandemie konsequent bekämpfen
Die Kammerversammlung fordert die Landes- und Bundesregierung auf, die notwendigen Schritte zur Eingrenzung der Pandemie und zur Brechung der 4. Welle konsequent umzusetzen.
Hierzu fordert die Kammerversammlung:
- Isolierter Lockdown für in Eigenverantwortung Ungeimpfte
- 2G-Regel möglichst flächendeckend
- Kontrollverpflichtung im öffentlichen und gewerblichen Raum
Beschluss zur Nichtanwendbarkeit von § 16 Satz 3 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte
Die Kammerversammlung beschließt,
- § 16 Satz 3 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte in der Fassung vom 16.11.2019 nicht anzuwenden.
- das amtliche Dokument zu § 16 Satz 3 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte um den Hinweis
„§ 16 Satz 3 in der Fassung vom 16.11.2019 wird durch Beschluss der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein vom 13.11.2021 für nicht anwendbar erklärt.“
zu ergänzen und amtlich bekannt zu machen.
Ärztliche Kompetenz ist zur Erstellung eines Suizidpräventionsgesetzes zwingend notwendig
Die Ärztekammer fordert, dass die Ärzteschaft an der Erstellung eines Suizidpräventiongesetzes maßgeblich beteiligt wird.
Ärzte haben neben der psychotherapeutischen Expertise auch die somatische, psychiatrische, pharmakologische und sozialmedizinische Kompetenz. Das unterscheidet sie von anderen Fachbereichen.
Bei der Erstellung des Gesetzes ist ärztlich psychiatrische-psychotherapeutische Fachkompetenz unerlässlich.
Aussetzung der TI-Sanktionen für Ärztinnen und Ärzte
Die Kammerversammlung fordert alle politischen Kräfte auf, die gesetzlich vorgegebenen TI-Sanktionsmaßnahmen gegenüber allen KV-Abrechnern, um mindestens 12 Monate auszusetzen.
TI-Anwendungen für eine bessere Patientenversorgung und nicht weiter für eine effizientere Krankenkassenverwaltung entwickeln
Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber und das BMG auf, dafür zu sorgen, dass in den nächsten zwei Jahren ausschließlich die Entwicklung von für die Patientenversorgung unmittelbar nützlichen Anwendungen vorangetrieben wird, diese zielgruppengerecht erprobt werden und erst dann in Anwendung gebracht werden.
Die Fehlerbehebung in den bisher per Gesetzgebung eingeführten TI-Anwendungen, die vorzugsweise der Übertragung von GKV-Verwaltungsaufgaben in die Praxen dienten, muss in dieser Zeit ebenfalls erfolgen, sodass diese auch den Praxisalltag vereinfachen statt ihn zu behindern.
eAU - konterkariert das Patientenempowerment
Die Grundlage der direkten und automatischen Übermittlung der Daten der elektronischen Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (eAU) über die Telematikinfrastruktur sowohl an die Krankenkasse als auch an den Arbeitgeber muss überarbeitet werden, da das Vorgehen die Selbstbestimmung des einzelnen Menschen tangiert. Konfliktsituationen im Patient-Arzt-Verhältnis werden entstehen.
Die Übermittlung darf erst nach Einwilligung des Patienten/der Patientin erfolgen. Die Krankenkassen müssen ihre Mitglieder darüber informieren, dass mit der Umstellung auf eine elektronische AU das Verfahren grundsätzlich umgestaltet wird. Ärztinnen und Ärzten wird empfohlen, eine ablehnende Haltung des Patienten/der Patientin gegenüber seiner Krankschreibung zu dokumentieren.
TI überprüfen und im Sinne der Patientenversorgung weiterentwickeln
Ärzte und Ärztinnen benötigen für eine effiziente Patientenversorgung sinnvolle und funktionierende digitale Lösungen, die dem Workflow der jeweiligen Tätigkeit entsprechen.
Die Kammerversammlung fordert daher vom Gesetzgeber und vom BMG dafür Sorge zu tragen, in den nächsten zwei Jahren vorrangig die Entwicklung von für die Patientenversorgung unmittelbar nützlichen Anwendungen voranzutreiben, zielgruppengerecht zu erproben und in Anwendung zu bringen. Hierzu ist es dringend geboten, sowohl in der Planung als auch in der Testphase ärztliche Expertise aus dem stationären als auch dem ambulanten Versorgungsbereich einzubeziehen.
Die Testung von neuen Anwendungen muss über einen ausreichend langen Zeitraum, mit ausreichender Anzahl betroffener Praxen, Krankenhäuser und weiteren Akteuren aus dem Gesundheitswesen erfolgen und mit Evaluationen begleitet werden, sodass bei Ausrollen der Anwendungen auf die Gesamtheit der Praxen und Krankenhäuser die Praktikabilität gewährleistet ist und der Praxisalltag nicht gestört wird.
Die bisher per Gesetzgebung eingeführten TI-Anwendungen, die vorzugsweise der Übertragung von GKV-Verwaltungsaufgaben in die Praxen dienten, müssen in dieser Zeit überarbeitet werden, damit die Funktionen im Praxisalltag so angepasst werden, dass der Aufwand und der entsprechende Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Die telematische Vernetzung im Gesundheitswesen aufgrund von erheblichen Datensicherheitsrisiken einer kritischen Betrachtung unterziehen
Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) weist eindringlich auf erhebliche Risiken für vernetzte IT-Systeme durch Cyberangriffe in Deutschland hin. Diese Risiken betreffen neben Bereichen wie der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft ausdrücklich auch das Gesundheitswesen, und nehmen nach Angabe des BSI weiter zu.
Risiken für das Gesundheitswesen durch Cyberangriffe liegen neben dem Diebstahl vertraulicher Daten zum Zwecke des Datenverkaufs insbesondere im Missbrauch wie der Verschlüsselung von Daten mit dem Ziel der Erpressung von Patienten und medizinischen Einrichtungen. Aber auch die Funktionsfähigkeit medizinischer Abläufe und damit die ordnungsgemäße Patientenversorgung können in der Folge bedroht sein.
Die Delegierten der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordern die Politik deshalb auf, das Konzept einer fortlaufenden telematischen Vernetzung im Gesundheitswesen einer gründlichen, kritischen Überprüfung zu unterziehen und rechtssichere Regelungen einschließlich deren Finanzierung durch die Krankenkassen zu garantieren.
Besonders eine umfassende oder verpflichtende Vernetzung bedarf einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Analyse sowohl für die unterschiedlichen Datenkategorien als auch für die verschiedenen medizinischen Fachberufe und Versorgungsbereiche.
Die Möglichkeit zum Opt-out von zentraler Vernetzung im Verantwortungsbereich medizinischer Einrichtungen ist insbesondere deshalb geboten, weil die Folgen von Cyberangriffen die Patientenversorgung und -sicherheit gefährden und für Gesundheitseinrichtungen wie Praxen und Kliniken existenzbedrohend sein können.
Digitalisierung mit versorgungsrelevantem Nutzen für Ärzte und Patienten
Digitalisierung im Gesundheitswesen muss einen Nutzen für Patienten, Ärzte und die weiteren Leistungserbringer haben.
Die Kammerversammlung fordert für zukünftige Gesetzgebungsverfahren den Fokus auf den direkten Nutzen im Sinne einer bestmöglichen gesundheitlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten zu rücken.
In der zukünftigen Gesetzgebung zu weiteren Digitalisierungsanwendungen ist zu berücksichtigen, dass Oberflächen und Zugänge, die auch von Patientinnen und Patienten genutzt werden, stets barrierefrei ausgestaltet werden müssen. Es muss obligatorisch sichergestellt werden, dass bei der Anwendungsentwicklung von Beginn an die Erfordernisse für einen barrierefreien/barrierearmen Zugang für Menschen mit z.B. alters oder krankheitsbedingten kognitiven, sensorischen und motorischen Defiziten berücksichtigt und dementsprechende Lösungen umgesetzt werden.
Digitalisierung - Genderaspekte unbedingt einbeziehen
Bei der gesamten Digitalisierung des Gesundheitswesens ist es zwingend geboten, Genderaspekte einzubeziehen und klarzustellen, in welchem Ausmaß dies bei der Entwicklung von Anwendungen und bei der Künstlichen Intelligenz (KI) schon erfolgt ist.
DiGAs Nutzen überprüfen
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) müssen hinsichtlich ihrer Nützlichkeit, ihrer Nutzbarkeit, Praktikabilität, ihrer Akzeptanz und ihres Verbreitungsgrades fortlaufend evaluiert werden.
Zusätzlich ist es Aufgabe des BfArM und/oder der Krankenkassen, die Nutzer darauf hinzuweisen, wenn DiGAs sich noch in der (ein-/zwei-jährigen) Erprobungsphase befinden. Ein entsprechender Hinweis, der beim Starten der DiGA eingeblendet wird, wäre einfach umzusetzen.
Die Anwender*innen sollten auch durch die Krankenkassen und/oder das BfArM verpflichtend darauf hingewiesen werden, dass weder der Nutzen noch der Datenschutz der DiGAs überprüft wird, sondern die Zulassung nur nach Selbstauskunft der Hersteller/Anbieter erfolgt.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), eine neue Kategorie von Medizinprodukten
Bei den sog. DiGAs handelt es sich um eine völlig neue Kategorie von Gesundheitsprodukten. Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber daher auf, ein Zulassungsverfahren zu etablieren, dass dieser Technologie mit den daraus resultierenden technischen Möglichkeiten angepasst ist.
Kontinuierliches Monitoring von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs)
Die Kammerversammlung der ÄkNo fordert den Gesetzgeber auf, dass auch nach der erstmaligen Zulassung eine Kontrolle der Wirksamkeit und Sicherheit von DiGAs kontinuierlich stattfindet. Updates bedürfen einer erneuten Zulassung.
Diskriminierungsverbot auch für Krankheit und Krankheitsdaten aus elektronischen Patientenakten
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert ein gesetzlich verankertes Diskriminierungsverbot für Krankheit und Krankheitsdaten auch aus elektronischen Patientenakten.
Ärztliche elektronische Dokumentation ist ärztliches Handeln und darf das Patientenwohl nicht beschädigen.
Errichtung von 4 Stromtankstellen auf der Ärztekammer-Ebene in der Tiefgarage im Haus der Ärzteschaft
Die Ärztekammer Nordrhein soll prüfen, ob vier Stromtankstellen für E-Fahrzeuge in der Tiefgarage im Haus der Ärzteschaft eingerichtet werden können. Bei einer Neuanschaffung von Dienstfahrzeugen sollen – soweit sinnvoll umsetzbar – Fahrzeuge mit Hybrid- und Elektro-Antrieb angeschafft werden.
Klimaneutrale Ärztekammer Nordrhein bis 2030
Es ist das angestrebte Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Ärztekammer zu sein.
Hierzu müssen zeitnahe Maßnahmen evaluiert und beschlossen werden, um die Arbeit in der Geschäftsstelle, Gremiensitzung und das Verwaltungshandeln bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu gestalten.
Dabei ist auch der Aspekt der Sparsamkeit beim Ressourceneinsatz zu berücksichtigen. Der Ausschuss "Klimawandel und Gesundheit" soll dazu Vorschläge zur Umsetzung erarbeiten und nach Beratung im Vorstand der Kammerversammlung im November 2022 vorlegen.
Verlängerung der Förderung der Weiterbildung im ambulanten Bereich
Die Kammerversammlung unterstützt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bei ihren Bemühungen, die Versorgung im ambulanten Bereich flächendeckend aufrecht zu erhalten. Die bisherige Förderung der Weiterbildung im ambulanten Bereich zeigt sich hier als wirksames Instrument. Dennoch besteht ein deutlich höherer Bedarf an Förderung in ambulanter Weiterbildung. Deshalb sollte die Förderdauer in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin daher von bisher maximal 24 Monate auf 48 Monate ausgeweitet werden.
Freigabe der Therapie mit autologem plättchenreichem Plasma (aPRP) und autologem plättchenreichem Fibrin (aPRF) im § 28 des Transfusionsgesetzes durch den Gesetzgeber
Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer und dem Paul-Ehrlich-Institut auf, die Therapie mit autologem plättchenreichem Plasma (aPRP) und autologem plättchenreichem Fibrin (aPRF) im §28 des Transfusionsgesetzes auch für Ärzte und nicht nur für Zahnärzte zu regeln.
Keine Freigabe von Cannabis zum nicht medizinischen Gebrauch – Cannabis ist keine harmlose Freizeitdroge
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein spricht sich gegen die „kontrollierte Freigabe“ von Cannabis zum nicht-medizinischen Gebrauch aus.
Dispensierrecht für Ärzte im Notdienst
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert ein Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte im Notdienst und Bereitschaftsdienst.
Heilpraktiker ist kein Gesundheitsfachberuf
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein appelliert an den Gesetzgeber, im Rahmen der Novellierung des Heilpraktikerrechts den Beruf des Heilpraktikers nicht mehr den Heilberufen zuzuordnen, sondern dem gewerblichen Bereich und jede Form einer gefahrengeneigten medizinischen Tätigkeit zu untersagen.
Korrekte und informative akademische Berufsbezeichnung
Die Ärztekammer Nordrhein setzt sich dafür ein, dass akademische Titel und Berufsbezeichnungen im öffentlichen Raum korrekt angegeben und kommuniziert werden, um damit eine Information der Kompetenz zu vermitteln.
Bei Titeln ist anzugeben, auf welche Fakultät und auf welches Land sie sich beziehen.
Bei Berufsbezeichnungen muss erkennbar sein, welcher Ausbildungsweg dahinter steht.
Verbot von Imagewerbung von gesetzlichen Krankenkassen im Profisport
Die Imagewerbung im Profisport durch gesetzliche Krankenkassen mit Beiträgen ihrer Versicherten ist von vielen Seiten (z.B. Bundesrechnungshof) gerügt worden. Ein Zusatznutzen wird dadurch für die Krankenversicherten nicht generiert.
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein setzt sich für eine Regelung durch den Gesetzgeber ein, der die Verwendung von Krankenkassengeldern in dieser Form verbietet.
Impfen ja Bürokratie nein! - Regresse als Motivationsbremse beim Impfen
Die Kammerversammlung fordert die Krankenkassen auf, die Regressforderungen zur Impfstoffverordung zurückzunehmen. Der Schaden der Krankenkassen ist wahrscheinlich marginal. Der Impfstoff ist im Patienten, die Kosten werden jetzt vom Arzt zurückgefordert. Der Nutzen am Patienten wurde im gemeinsamen Einverständnis erbracht.