Kammerzertifikat Krankenhaushygiene
Inhaltsübersicht
Allgemein
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz und der Krankenhaushygieneverordnung NRW (HygMedVO) wurden verschärfte Hygienevorschriften in Kraft gesetzt, die
- Kliniken,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Dialyseeinrichtungen und
- andere invasiv tätige Praxen
verpflichten, einen Krankenhaushygieniker einzustellen bzw. sich durch einen Krankenhaushygieniker beraten zu lassen, einen Hygienebeauftragten zu bestellen und Hygienefachkräfte zu beschäftigen.
Die Zahl der vorhandenen Fachärzte für „Hygiene und Umweltmedizin“ sowie für „Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie“ reicht derzeit kaum aus, um den zusätzlichen Bedarf an qualifizierten Fachärzten zu decken. Kurzfristig ist die Anzahl dieser Fachärztinnen und -ärzte nicht signifikant erhöhbar.
Um den Bedarf zeitnah zu decken, hat der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) für seine Mitglieder einen Vorschlag der Bundesärztekammer für eine Übergangslösung aufgegriffen. Über eine curriculare Fortbildung „Krankenhaushygiene“ mit einem Theorie- und einem Praxisteil und einer abschließenden mündlichen Prüfung sollen Fachärzte anderer Gebiete die Möglichkeit erhalten die Qualifikationen des „Krankenhaushygienikers“ zu erwerben. Ein entsprechendes Kammerzertifikat ist nach Vorstandsbeschluss vom 5. Dezember 2012 nunmehr erwerbbar.
Neues Zertifikat zur Hygieneverordnung (Rheinsiches Ärzteblatt, 9/2012, S. 21)
Nachfolgend sind die Voraussetzungen zum Erwerb und die vorzulegenden Unterlagen aufgelistet und erläutert.
Theorie
Die strukturierte curriculare Fortbildung im Umfang von 200 Stunden gliedert sich in sechs Module / Kurse. Das Modul I ist ein vierzigstündiger Grundkurs, der bereits während der Facharztweiterbildung absolviert werden kann und in dessen Anschluss sich die Teilnehmer „Hygienebeauftragter Arzt“ nennen dürfen. Danach sind die Module II bis VI zu absolvieren. Jeder Kurs bildet eine abgeschlossene Einheit, der ohne Fehlzeiten zu durchlaufen ist.
Kurse, die für das Kammerzertifikat anerkannt werden sollen, bedürfen seit dem 1. April 2013 vorab der Genehmigung der ÄkNo oder einer anderen Ärztekammer im Geltungsbereich des SGB V und müssen den Bundesvorgaben entsprechen. Wurden einzelne Kurse / Module vorher besucht, ist eine individuelle Prüfung notwendig. In der Regel werden Teilnahmebescheinigungen von vergleichbaren Kursen zum Beispiel unter verantwortlicher Leitung der DGHM, der DGI oder auch ABS-Zertifikate akzeptiert. Einzelheiten zum Inhalt und zur Kursanerkennung sind dem Merkblatt zu entnehmen.
Merkblatt zur Kursanerkennung für das Kammerzertifikat Krankenhaushygiene
Praxis
Der Praxisbezug wird über die tägliche klinische Arbeit als Hygienebeauftragter Arzt über eine mindestens 18-monatige Betreuung durch einen anerkannten Supervisor sowie über fest vorgegebene mehrwöchige Hospitationen hergestellt.
Supervisoren können Fachärzte für „Hygiene und Umweltmedizin“ sowie für „Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie“ sein, die seit mindestens zwei Jahren als Krankenhaushygieniker tätig sind und von der Ärztekammer Nordrhein akkreditiert wurden.
Liste der Supervisoren in Nordrhein
Der Supervisor verpflichtet sich mindestens 20 Fallkonferenzen überwiegend in persönlichen Gesprächen durchzuführen, mit den Teilnehmern die Hospitationen zu planen und am Ende den Dokumentationsbogen auszufüllen und mit dem Absolventen zu besprechen. Damit wird der Erwerb der notwendigen Kenntnisse bestätigt und eine Aussage zur fachlichen Eignung gegeben.
Dokumentationsbogen zum Kammerzertifikat Krankenhaushygiene
Prüfung
Zum Erwerb des Kammerzertifikates ist eine abschließende mündliche Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Ärztekammer Nordrhein notwendig. Die Prüfung bezieht sich hierbei sowohl auf die praktischen Aufgaben eines Krankenhaushygienikers als auch auf die Inhalte aller Module der strukturierten curricularen Fortbildung „Krankenhaushygiene“.
Das Verfahren und die Besetzung orientieren sich an den Vorgaben für Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung. Die Anmeldeschlusstermine gelten auch für diese Prüfungen. Mit dem formlosen Antrag auf Prüfungszulassung wird eine Prüfungsgebühr nach der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein (§ 2 Nr. 1.6) erhoben.
Entsprechend dem Vorstandsbeschluss vom 5. Dezember 2012 sind folgende Unterlagen mit einem formlosen Antrag auf Zulassung einzureichen:
Beginn mit der Fortbildung nach dem 1. Oktober 2012
- Kopie der Facharztanerkennung,
- Nachweise über die Teilnahme an den von einer Ärztekammer anerkannten Kursen / Module I bis VI „Krankenhaushygiene“ (200 Std.),
- Dokumentation über eine mindestens 18 Monate dauernde Fortbildung bei einem von der Ärztekammer Nordrhein anerkannten Supervisor entsprechend dem Dokumentationsbogen.
Nach bestandener mündlicher Prüfung wird das Kammerzertifikat ausgehändigt.
Kosten
Eine verlässliche Kostenkalkulation ist aufgrund der unterschiedlichen Vertragsgestaltungen schwierig. Folgende Kostenbestandteile sind verteilt auf circa 2 Jahre zu berücksichtigen:
- 6 Module/Kurse mit 40 bzw. 32h
- 18 Monate Supervision (ca. 200h)
- Prüfungsgebühr der Ärztekammer (§ 2 Nr. 1.6 der Gebührenordnung )
- Reisekosten Kurse, Besuche beim Supervisor und für 7 Wochen Hospitation
- Freistellungen für 200h Theorie, 200h Supervision 280h Hospitationen, 1 Prüfungstag
Die ÄkNo geht davon aus, dass die Arbeitgeber ein Interesse an der zusätzlichen Qualifizierung ihrer Mitarbeiter haben. Insofern sollte jeder Interessent vorab das Gespräch über eine Kostenübernahme mit seinem Arbeitgeber suchen.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Weiterbildungsabteilung der ÄkNo zur Verfügung.