Ärztekammer-Zertifikate - Curriculare Fortbildung
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat den Landesärztekammern am 20. Januar 2006 die strukturierte curriculare Fortbildung zur Übernahme empfohlen.
Diese Fortbildung
- ist eine zusätzliche, erweiterte Maßnahme zur Kompetenzerhaltung und Kompetenzentwicklung,
- ist eine interdisziplinäre Qualifikationsmaßnahme,
- wird im Rahmen eines theoretischen Kurses (eventuell ergänzt um Praxisanteile) vermittelt.
Im Curriculum werden Lernziele und Inhalte (Themen), die im Kurs vermittelt werden sollen, sowie der zeitliche Umfang festgelegt. Das Curriculum enthält Empfehlungen für die methodisch-didaktische Vorgehensweise.
Kurse anerkennen lassen
Ein Kurs zum Erwerb einer strukturierten curricularen Fortbildung muss im Vorfeld durch den Veranstalter von der zuständigen Ärztekammer geprüft und anerkannt sein. Zuständig ist die Ärztekammer, in deren Bereich der Kurs stattfindet. Die Anerkennung eines Kurses kann dort erfragt werden. Der Kurs muss mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen werden. Hierüber wird eine Teilnahmebescheinigung durch den Veranstalter ausgehändigt.
Nach § 27 Abs.4 Ziffer 2 der Berufsordnung können Qualifikationen, die nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworben wurden, angezeigt werden.
Zertifikate zu curricularen Fortbildungen in Nordrhein
Der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein hat beschlossen, dass Kammerangehörige auf Antrag für die folgenden curricularen Fortbildungen das Ärztekammerzertifikat erhalten können.
Die Höhe der Gebühr hierfür richtet sich nach der gültigen Fassung der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein.
- Ernährungsmedizin (Einführung: 1.8.2006)
80 Stunden Kursweiterbildung und 20 Stunden Praxis
Seit dem 1. Juli 2020 kann auch die Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin nach den Voraussetzungen der Weiterbildungsordnung beantragt werden.
Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin
(Muster-)Kursbuch Ernährungsmedizin
(Bundesärztekammer) - Gesundheitsförderung und Prävention (Einführung 4.8.2010)
Abgeschlossene Strukturierte curriculare Fortbildung „Gesundheitsförderung und Prävention“ (24 Unterrichtseinheiten)
Strukturierte curriculare Fortbildung "Gesundheitsförderung und Prävention“
(Bundesärztekammer) - Krankenhaushygiene (Einführung: 5.12.2012)
Seit dem 1. Juli 2020 kann auch die Zusatz-Weiterbildung Krankenhaushygiene nach den Voraussetzungen der WBO beantragt werden.
- Medizinische Begutachtung (Einführung: 1.7.2016)
Abgeschlossene Strukturierte curriculare Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ (64 Unterrichtseinheiten)
Strukturierte curriculare Fortbildung Medizinische Begutachtung
(Bundesärztekammer) - Qualifikation Telenotarzt (Einführung: 2.9.2020)
Facharztanerkennung und abgeschlossene Curriculare Fortbildung "Qualifikation Telenotarzt" (26 Unterrichtseinheiten)
Curriculum Qualifikation Telenotarzt der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe
(Stand: 7.9.2022) - Reisemedizinische Gesundheitsberatung (Einführung: 1.8.2006)
Abgeschlossene Strukturierte curriculare Fortbildung "Reisemedizinische Gesundheitsberatung"
Strukturierte curriculare Fortbildung "Reisemedizinische Gesundheitsberatung"
(Bundesärtekammer) - Transplantationsbeauftragter Arzt (Einführung: 1.8.2016)
Abgeschlossene Curriculare Fortbildung „Transplantationsbeauftragter Arzt“ und Begleitung einer Organspende inklusive einer Entnahmeoperation
Curriculum "Transplantationsbeauftragter Arzt"
(Bundesärztekammer) - Umweltmedizinische Beratung (Einführung: 1.3.2007)
Facharztanerkennung und abgeschlossene Strukturierte curriculare Fortbildung "Praktische Umweltmedizin" (100 Unterrichtseinheiten)
Strukturierte curriculare Fortbildung "Praktische Umweltmedizin"
(Bundesärztekammer) - Verkehrsmedizin (Einführung: 1.8.2006)
Facharztanerkennung und abgeschlossene Module I – IV der curricularen Fortbildung "Verkehrsmedizinische Begutachtung" (24 Unterrichtseinheiten)
Curriculum "Verkehrsmedizinische Begutachtung"
(Bundesärztekammer)Eine automatische Meldung der Ärztekammer Nordrhein an die Straßenverkehrsämter erfolgt nicht.
Nach Anerkennung erfolgt auf Wunsch und nach schriftlicher Einverständniserklärung eine Veröffentlichung auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter der Rubrik Verkehrsmediziner.