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Recht


Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Abs. 4 MBO-Ä – Behandlung im persönlichen Kontakt und Fernbehandlung – Stand: 10.12.2020
(Bekanntmachung der Bundesärztekammer, Deutsches Ärzteblatt,

Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Umsetzung von Videosprechstunden in der Praxis
(Bekanntmachung der Bundesärztekammer, Deutsches Ärzteblatt, 2.10.2020)

Niederlassung in Privatpraxis (rechtliche Hinweise)

Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlung - Kein Anpassungsbedarf der Berufsordnung (24.1.2020)

Offenbarungsrechte und Offenbarungspflichten für Ärztinnen und Ärzte

Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of good standing

Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis

Bekanntmachung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(Deutsches Ärzteblatt, 12.11.2021)
Datenschutzrecht (Bundesärztekammer)

Arzt - Werbung - Öffentlichkeit: Hinweise und Erläuterungen

Der Ausschuss "Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte" der Bundesärztekammer (BÄK) hat die bisherigen Erläuterungen zum ärztlichen Werberecht ergänzt und aktualisiert. Der Vorstand der BÄK hat die neue Fassung von "Arzt - Werbung - Öffentlichkeit: Hinweise und Erläuterungen" verabschiedet und im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. In der vorliegenden Fassung sind grundlegende Ergänzungen zum Heilmittelwerbegesetz und zum Wettbewerbsrecht eingearbeitet.

Arzt - Werbung - Öffentlichkeit: Hinweise und Erläuterungen
(Bekanntmachung der Bundesärztekammer, Deutsches Ärzteblatt 17.3.2017)

Samenspende - Informationen der Ärztekammer Nordrhein (51,51 KB)  
Informationen  zum Einlegen einer Beschwerde bei der Ärztekammer Nordrhein
15. Novelle des Arzneimittelgesetzes: Anzeigepflicht für Arzneimittelherstellung gemäß § 67 AMG

Mit Inkrafttreten der 15. Novelle des AMG entfiel die Ausnahmeregelung, nach der das Herstellen von Arzneimitteln und die Anwendung am Patienten unter der unmittelbaren fachlichen Verantwortung des anwendenden Arztes nicht den Bestimmungen des AMG unterlag.
Nun besteht für die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln eine allgemeine Anzeigenpflicht bei der zuständigen Behörde (Bezirksregierungen).

Ärzte in sozialen Medien - Eine Handreichung der Bundesärztekammer (Stand: Januar 2023)

Persönliche Leistungserbringung
Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen

(Eine Stellungnahme der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Stand: 29.8.2008)
Bundesärztekammer

Anfragen von Krankenkassen, Medizinischem Dienst der Krankenkassen, Behörden und anderen - Rechtsgrundlagen, Vordrucke, Vergütungen

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat eine Broschüre zum Thema Anfragen von Krankenkassen usw. erstellt, die Antworten zu häufigen Fallgestaltungen in der Vertragsarztpraxis bereithält. Die Broschüre kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Anfragen von Krankenkassen, MDK, Behörden und anderen - Rechtsgrundlagen, Vordrucke, Vergütungen(Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe)

Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit - Umgang mit der Ökonomisierung des Gesundheitswesens - Hinweise und Erläuterungen

beschlossen von den Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer am 2. April 2007
Deutsches Ärzteblatt Jg. 104, Heft 22, 1. Juni 2007
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Informationen zur Änderung des Verwaltungsverfahrens bei der Ärztekammer Nordrhein

Änderung des Verwaltungsverfahrens bei der Ärztekammer Nordrhein bei Bescheiden und sonstigen Verwaltungsakten (Bürokratieabbaugesetz II)
Stand: 12.12.2007

Gemeinsame Notfalldienstordnung der ÄkNo und KVNo

Gemeinsamen Notfalldienstordnung der Ärztekammer Nordrhein und Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in der Fassung vom 01.01.2002, zuletzt geändert am 19.11./3.12.2011, in Kraft getreten am 23.12.2011.

Werberecht: Informationen zur Praxisbeschilderung und zu Anzeigen

Rechtliche Informationen zur Praxisbeschilderung und zu Anzeigen mit Beispielen (Stand: April 2013)

Praxisschilder / Anzeigen (527,07 KB) 

Sicherheitsrisiken bei Kranken- und Pflegebetten

Empfehlungen und Checklisten des MFJFG NRW zur Sicherheit bei Kranken- und Pflegebetten.

Neues Infektionsschutzgesetz seit 1.1.2001 in Kraft
Datenschutz in Praxis und Krankenhaus

Der Text steht in gekürzter Fassung im "Rheinischen Ärzteblatt" Heft 3/2002, S. 11 ff.