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Pressemitteilung

Einweg-E-Zigaretten schädigen Gesundheit und Umwelt – Ärzteschaft fordert Verbot

Rudolf Henke
Portrait von Rudolf Henke © Jochen Rolfes

Düsseldorf, 18.11.2023. E-Zigaretten werden als weniger gesundheitsschädlich als herkömmliche Tabakprodukte beworben. Doch die beim Erhitzen der Liquids entstehenden Aerosole haben dennoch das Potenzial, das Herz-Kreislauf-System zu schädigen sowie Atemwegserkrankungen und Allergien auszulösen. Dazu kommen mögliche Schäden für die Umwelt, weil viele Nutzerinnen und Nutzer insbesondere ihre Einweg-E-Zigaretten statt im Elektroschrott im normalen Hausmüll entsorgen. Entsprechend hoch sind die Umweltbelastungen durch Plastik, Metall und Lithium-Ionen-Batterien. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat sich deshalb am 18.11.2023 in Düsseldorf für ein Verbot, zumindest aber für eine deutliche Beschränkung von Einweg-E-Zigaretten ausgesprochen – und zwar unverzüglich. Zahlen untermauerten die Dringlichkeit der Forderung: Allein zwischen 2021 und 2022 sei der Absatz von E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten um 40 Prozent gestiegen, heißt es im entsprechenden Beschluss.

"Form und Farben der E-Zigaretten zielen vor allem auf junge Konsumenten", sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Neben den vermuteten Gesundheitsschäden deuteten erste Studien zudem darauf hin, dass es einen problematischen Übergang vom Probieren von E-Zigaretten zum Rauchen von Tabak geben könnte. "Angesichts der zunehmenden Zahl an Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die E-Zigaretten konsumieren muss eine wirksame Präventionspolitik vor allem darauf zielen, den Einstieg in die Nikotinabhängigkeit zu verhindern", betonte Henke.

In einem weiteren Beschluss forderte die Kammerversammlung den Gesetzgeber auf, insbesondere Kinder, Jugendliche und Schwangere besser vor den Folgen des Passivrauchens zu schützen. Im Tabakrauch seien rund 250 giftige und 90 krebserregende Substanzen enthalten. Der Gesetzgeber müsse deshalb unverzüglich ein Rauchverbot in Autos verhängen, wenn dort Minderjährige oder Schwangere mitfahren. Das Rauchverbot soll nach dem Willen der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte sowohl Tabakzigaretten als auch E-Zigaretten und Cannabis umfassen. Ursprünglich war ein solches Verbot in einem frühen Entwurf des Cannabisgesetzes enthalten, im Laufe des Gesetzgebungsprozesses aber ohne Angabe von Gründen gestrichen worden.

Gerade im Auto ist nach Ansicht der Ärzteschaft die Passivrauchbelastung besonders hoch. Bereits das Rauchen einer einzigen Zigarette verursache innerhalb weniger Minuten eine Rauchkonzentration, die um ein Vielfaches höher sei als in einer stark verrauchten Kneipe, heißt es in dem Beschluss.

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