Düsseldorf, 18.11.2023. Notfallsanitäter können Notärztinnen und Notärzte in der Versorgung von zum Teil schwer oder lebensgefährlich erkrankten oder verletzten Patienten nicht ersetzen – auch dann nicht, wenn sie akademisch ausgebildet sind. Das hat am 18.11.2023 die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein klargestellt. Anlass ist die Empfehlung der "Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung" zur Reform des Rettungsdienstes vom 7. September. Unter anderem sieht diese vor, die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern mit Bachelor- oder Masterabschluss deutlich auszuweiten und sie mit einer umfassenden fachgebundenen Heilkundeerlaubnis auszustatten, die beispielsweise die Gabe von Arzneimitteln oder Betäubungsmitteln einschließt. Nach dem Willen der Kommission sollen Notärzte in Zukunft nur noch als Telenotärzte im Hintergrund, in der Luftrettung und bei besonders komplexen Einsätzen vor Ort tätig werden.
"Die Substitution des bisherigen Notarztsystems durch ausgebildete Notfallsanitäter wird die notfallmedizinische Versorgung in NRW nicht verbessern", erklärte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. "Mit unserer Kritik wenden wir uns nicht gegen eine interprofessionelle Zusammenarbeit, die die Kompetenzen des jeweils anderen Berufes schätzt." Oberste Priorität müsse aber immer die Sicherheit der Patientinnen und Patienten haben. Die Qualifikation akademisch ausgebildeter Notfallsanitäter sei nicht mit der von Notärztinnen und Notärzten vergleichbar, die ein Medizinstudium und in aller Regel zusätzlich eine mehrjährige fachärztliche Weiterbildung absolviert hätten.
ÄkNo
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Alle Entschließungen der Kammerversammlung am 18. November 2023 im Wortlaut