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Pressemitteilung

Ärztekammer Nordrhein: Krankenhäuser müssen für alle Bürger in NRW gut erreichbar bleiben

Rudolf Henke
Portrait von Rudolf Henke © Jochen Rolfes

Düsseldorf, 16.11.2019. Auch nach der von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann angekündigten großen Krankenhausreform müssen Kliniken für alle Bürger in Nordrhein-Westfalen noch gut erreichbar sein. Das hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am Samstag, 16. November 2019 in Düsseldorf gefordert. Die Qualität der Versorgung hängt nach Auffassung der rheinischen Ärzteschaft entscheidend von einer angemessenen Ausstattung mit qualifizierten Ärztinnen und Ärzten ab. „Der Facharztstandard muss gewährleistet sein, dazu braucht es Mindestvorgaben mit Augenmaß“, sagte der Präsident der ÄkNo, Rudolf Henke, mit Blick auf den neuen Landeskrankenhausplan.

Er zeigte sich erfreut über das Versprechen des Ministers, bei seinem Reformvorhaben den ärztlichen Sachverstand intensiv einzubinden.

Die Reform müsse den berechtigten Wunsch der Bürger nach regionaler Versorgung berücksichtigen, so die ÄkNo. Angehörigen solle der Krankenbesuch auch auf dem Land ohne allzu lange Anfahrten möglich bleiben. In den Ballungsräumen sind „unnötige Mehrfachvorhaltungen“ nach Auffassung der Ärztekammer zu vermeiden: „Krankenhäuser sollten sich auf das konzentrieren, was sie besonders gut können.“ Die Kammer plädiert dafür, dass die Kliniken ihre besonderen Stärken in verbindliche Kooperationen mit anderen Häusern und mit den niedergelassenen Ärzten einbringen.

Landesgesundheitsminister Laumann hatte Mitte September „die wohl größte Reform der Krankenhauslandschaft seit Jahrzehnten“ angekündigt. Ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten ergab, dass die bisherige Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen zu einer „Fehlentwicklung in der Krankenhauslandschaft“ geführt hat. Das Gutachten stellt eine Überversorgung in den Ballungsgebieten fest, insbesondere auf der Rhein-Ruhr-Schiene, und teilweise eine Unterversorgung in ländlichen Gebieten.

ÄkNo


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