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Das Präventionsgesetz - Umsetzung und Gestaltungsrahmen


Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) ist ein Artikelgesetz das in seinen wesentlichen Teilen am 25. Juli 2015 in Kraft getreten. Das Gesetz zielt darauf, möglichst allen Menschen gleiche Gesundheitschancen zu eröffnen.

Präventionsgesetz

Eine nationale Präventionsstrategie bildet das Dach, unter dem sich die Interventionen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene entwickeln (Bundesrahmenvereinbarung und Landesrahmenvereinbarung). Laut Gesetz ist die verfasste Ärzteschaft nicht in die Entwicklung der Nationalen Präventionsstrategie eingebunden.

Landesrahmenvereinbarung NRW

Am 26. August 2016 haben das Gesundheits- und das Sozialministerium in Nordrhein-Westfalens mit Kran­ken-, Pflege- und anderen Sozialversicherungen des Landes die Landesrahmenvereinbarung für mehr Prävention und Gesundheitsförderung unterzeichnet.

Danach wollen die Einrichtungen im Sinne des Präventionsgesetzes gemeinsam Gesundheitsförderung und Prävention ausbauen und ent­sprech­en­de Angebote noch stärker als bisher in den Lebenswelten der Menschen ver­ankern, beispielsweise im Wohnumfeld, im Kindergarten, in der Schule, am Arbeits­platz oder in der Pflegeeinrichtung. Die Planung und Festlegung von gesundheitsbezogenen Zielen richtet sich zukünftig unter anderem nach den Bundesgesundheitszielen, die im Präventionsgesetz festgelegt sind.

Neu wird in der Landesrahmenvereinbarung die Einrichtung einer regionalen BGF-Koordinierungsstelle beschlossen, die vor allem kleine und mittelständische Betriebe dabei unterstützen soll, Betriebliche Gesundheitsförderung zielgruppengerecht und effektiv durchzuführen. Die ärztlichen Körperschaften in NRW sind nicht in die Steuerungsgremien zur Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung eingebunden.

Umsetzung der Prävention in NRW

Präventionsgesetz in NRW

BGF Koordinierungsstelle

Die Geschäftsstelle der Nationalen Präventionskonferenz wird bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) angesiedelt. Diese Geschäftsstelle hat die Aufgabe, die Mitglieder der Präventionskonferenz bei der Entwicklung der Nationalen Präventionsstrategie zu unterstützen.

Geschäftsstelle der Nationalen Präventionskonferenz