Stärkung der Gesundheitsförderung in Lebenswelten (Settings)
Angesichts der Dominanz chronisch-degenerativer Erkrankungen und der sozial bedingten Ungleichheit von Gesundheitschancen, die in Deutschland groß ist und tendenziell zunimmt, liegen im Settingansatz große Potenziale für die Verbesserung der gesundheitlichen Lage der gesamten Bevölkerung.
Die geeigneten Interventionsebenen sind Lebenswelten wie Kindertagesstätten und Kindergärten, Schulen, der Arbeitsplatz oder die Kommune, von denen relevante Einflüsse auf die Gesundheit beziehungsweise Anreize für gesundheitsrelevantes Verhalten ausgehen. In den Landesrahmenempfehlungen der einzelnen Bundesländer sind weitere Ausgestaltungsregeln festgelegt. Die Ärztekammer Nordrhein hat bereits 1995 und seit 2001 in Kooperation mit der AOK Rheinland/Hamburg mit Aufbau eines Präventionsprogramms Gesund macht Schule in der Grundschule begonnen.
Das Präventionsgesetz besagt, dass der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit der Entwicklung krankenkassenübergreifender Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten beauftragen soll. Zu den Aufgaben der BZgA gehören auch die Implementierung, wissenschaftliche Evaluation und Qualitätssicherung dieser Leistungen. Die BZGA soll für die Aufgabenerfüllung ein Finanzvolumen von 32 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Der GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat gegen diese gesetzliche Regelung zur Finanzierung der BZGA Klage eingereicht.