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Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung


Laut Gesetzgeber sollen die Krankenkassen Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben fördern (§ 20b Absatz 1, SGB V). Hierzu sollen die Kassen unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb sowie der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale erfassen und Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlicher Ressourcen machen sowie deren Umsetzung unterstützen.

Mit dem Präventionsgesetz sollen vor allem Maßnahmen iniitiert werden, um die betriebliche Gesundheitsförderung in kleinen und mittleren Betrieben zu verankern. Die Krankenkassen haben dazu gemeinsam unter Beteiligung von Unternehmensorganisationen wie Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Innungen regionale Koordinierungsstellen eingerichtet. Sie beraten und unterstützen die Betriebe vor Ort bei der Umsetzung von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

BGF Koordinierungsstelle

Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin hat als wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft mit der Gesetzlichen Krankenversicherung Barmer einen Kooperationsvertrag zur Umsetzung des Präventionsgesetzes geschlossen.

Informationen zur Kooperation (Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin e.V.)