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PsychKG: Änderungen seit Jahresbeginn in Kraft

Mit dem Jahreswechsel ist das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) in NRW in Kraft getreten. Die Novellierung war auf Grund höchstrichterlicher Entscheidungen erforderlich geworden, in welchen die Richter der bisherigen Regelung zur Durch-führung von Zwangsmaßnahmen mangelnde Präzision bei der Beschreibung der rechtlichen und sachlichen Grundlagen attestierten.

Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe hatten bei einer öffentlichen Anhörung zur Novellierung des PsychKG NRW im Düsseldorfer Landtag ausführlich Stellung genommen.

Stellungnahme der NRW-Ärztekammern

 Der aktuelle Wortlaut des Gesetzes findet sich auf der Internetseite der Landesregierung recht.nrw.de (in die Suchmaske „PsychKG“ eingeben).

Das neue Gesetz über Hilfen und Schutzmnaßnahmen bei psychischen Krankheiten in NRW


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