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Ärztekammer Nordrhein

Authentifizierungsbescheinigung für Privatärzte zur Beteiligung an der Impfkampagne

Coronavirus und Impfstoffspritze
© Eisenhans / stock.adobe.com

Düsseldorf, 21.5.2021. Nach dem jetzigen Bearbeitungsstand des Referentenentwurfs zur Coronavirus-Impfverordnung können sich ab dem 7. Juni 2021 auch niedergelassene Privatärztinnen und -ärzte an der Impfkampagne gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 beteiligen.

Das entscheidende Kriterium für die Einbeziehung der Privatärzte ist die Niederlassung des Arztes und eine damit einhergehende Praxisstruktur insbesondere mit der Möglichkeit, die Impfstoffe entsprechend der Anforderungen fachgerecht zu lagern, zu verimpfen und die Verimpfung im Sinne eines Impfquotenmonitorings zu dokumentieren.

Zur Teilnahme an der Impfkampagne benötigen Privatärztinnen und Privatärzte im ersten Schritt eine Authentifizierungsbescheinigung der Ärztekammer Nordrhein. Diese kann angefordert werden, indem Sie das  Formular „Selbstauskunft zur privatärztlichen Praxistätigkeit“ ausgefüllt und unterschrieben an die Meldeabteilung der Ärztekammer Nordrhein senden:

Ärztekammer Nordrhein
Meldeabteilung
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
meldewesen(at)aekno.de

0211 / 4302 2449

Die Meldeabteilung sendet Ihnen dann die vollständige Bescheinigung bestehend aus Ihrer Selbstauskunft und der Mitgliedsbescheinigung der Ärztekammer Nordrhein auf dem Postweg zu.

Für Rückfragen steht Ihnen die Corona-Hotline der Ärztekammer Nordrhein zur Verfügung:

0211 / 4302 2727

ÄkNo


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