Düsseldorf, 11.3.2023. "Aus unserer Sicht gibt es derzeit keine inhaltlichen Argumente dafür, die in NRW angestoßene und in sorgfältiger Analyse und Planung entwickelte Krankenhausreform zu stoppen, so wie es Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und der SPD-Fraktionschef in NRW, Thomas Kutschaty, am vergangenen Dienstag gefordert haben", sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, bei der Kammerversammlung im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf.
Krankenkassen, Krankenhausgesellschaft, Pflege und Ärztekammern haben im Einvernehmen und unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen einen Paradigmenwechsel in der Krankenhausplanung eingeleitet. Statt Betten sollen künftig verstärkt Leistungen geplant werden. Überkapazitäten insbesondere in den Ballungsgebieten sollen abgebaut, die Spezialisierung bei komplexen medizinischen Leistungen ausgebaut und zugleich die Grund- und Notfallversorgung auch auf dem Land gesichert werden.
Diese Ziele, so die Kammerversammlung, seien durchaus kompatibel zu den von der Regierungskommission vorgestellten Zielen einer bundesweiten Krankenhausreform. Selbst Mitglieder der von Lauterbach eingesetzten Krankenhauskommission hätten die NRW-Krankenhausplanung als gute Diskussionsgrundlage für die weiteren Reformschritte im Bund gewertet.
"Eine bundesweite Reform, die jetzt nicht die Flexibilität hat, unterschiedliche Versorgungsbedarfe der Länder zu berücksichtigen, wird keine qualitativen Verbesserungen in der Krankenhausversorgung bewirken", so Henke in Düsseldorf. "Im Gegenteil: sie verhindert, dass die Länder mit ausreichend Spielraum ihre grundgesetzlich zugeordnete Aufgabe der Krankenhausplanung effektiv wahrnehmen können."
Die nordrheinische Ärzteschaft erwartet vom Bundesgesundheitsminister, im Reformprozess mit den Ländern gemeinsame Wege zu finden, um eine qualitativ hochstehende Krankenhausversorgung auch zukünftig sicherzustellen.
Alle Entschließungen der Kammerversammlung am 11. März 2023 im Wortlaut
ÄkNo