Düsseldorf, 22.5.2017. Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass derzeit verstärkt mit Maserninfektionen gerechnet werden muss. Zwischen 2008 und 2016 wurden pro Jahr zwischen 18 und 185 Fälle gemeldet, 2017 sind es bis jetzt schon über 300 Fälle, wöchentlich werden zurzeit etwa 30 Fälle aus NRW gemeldet. Es ist zusätzlich von einer Dunkelziffer auszugehen.
Wenn ein Patient mit Fieber, Husten, Schnupfen und Konjunktivitis symptomatisch ist, sollten Masern differentialdiagnostische in Erwägung gezogen werden. Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits drei bis fünf Tage vor Auftreten des Exanthems.
Frühzeitige Diagnose und die sofortige Einleitung von Schutzmaßnahmen sind entscheidend für die Verhinderung von Übertragungen. Schutzmaßnahmen sind schon bei einem Masernverdacht angezeigt.
Masern- und Masernverdachtsfälle müssen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.
Grundsätzlich sollten insbesondere gefährdete Personengruppen wie Familien mit Säuglingen auf die Masern aufmerksam gemacht und der Impfschutz bei Bedarf komplettiert werden.
Information zu Masernfällen in NRW (24,75 KB, LZG NRW)