Düsseldorf, den 9. September 2021. Entgegen erster Medienberichte hat es am 4. September keinen Todesfall infolge einer Auffrischungsimpfung in einer Oberhausener Pflegeeinrichtung gegeben, wie der Krisenstab der Stadt Oberhausen bestätigt hat.
Wir möchten zur Einordnung der Geschehnisse in dem Oberhausener Pflegeheim an dieser Stelle auf eine Pressemeldung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein verweisen, die eine Aufarbeitung der Vorfälle in Oberhausen vorgenommen hat.
Der Brief, den die Kreisstellenvorsitzenden der Ärztekammer Mönchengladbach und der Kassenärztlichen Vereinigung Mönchengladbach im Kontext der Geschehnisse in dem Oberhausener Pflegeheim an ihre Kolleginnen und Kollegen verschickt haben, ist nicht als grundsätzliche Warnung vor einer Auffrischimpfung zu verstehen.
Mit dem Brief sollten die impfberechtigten Ärztinnen und Ärzte aus Mönchengladbach daran erinnert werden, dass eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission noch nicht vorliegt und Auffrischimpfungen zum jetzigen Zeitpunkt Einzelfallentscheidungen sind, die einer individuellen Begründung bedürfen.
Der Hinweis auf die Ständige Impfkommission erfolgte nicht zuletzt, weil deren Expertise sowohl in der Ärzteschaft als auch in der Bevölkerung höchstes Vertrauen genießt.
Keinesfalls wollten Ärzte die Bevölkerung bezüglich einer Auffrischimpfung verunsichern oder eine generelle Impfwarnung aussprechen. Es handelt sich ausdrücklich um ein Schreiben an die Kolleginnen und Kollegen vor Ort.
ÄkNo