Düsseldorf, 2.9.2021. Am 14. und 15. Juli dieses Jahres hat eine verheerende Flutkatastrophe auch Teile von NRW heimgesucht. Ganze Ortschaften und deren Infrastruktur wurden zerstört, hunderte von Menschen haben ihr Haus und sämtliches Hab und Gut verloren, viele Menschen sogar ihr Leben.
„Auch Wochen später sind wir bestürzt über das Leid, dass diese Flut für viele Menschen, darunter auch Kolleginnen und Kollegen, gebracht hat“, sagt Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. „Und auch, wenn wir das persönliche Leid nicht lindern können, so möchten wir gerne in Not geratene Kolleginnen und Kollegen finanziell in kleinem Umfang unterstützen. Werten Sie es als Ausdruck unserer Verbundenheit und des Zusammenhalts.“
Am 23. Juli 2021 hat die Ärztekammer Nordrhein gemeinsam mit der Bundesärztekammer, der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und der Ärztekammer Westfalen-Lippe einen Spendenaufruf für vom Hochwasser betroffene Ärztinnen und Ärzte gestartet. Im Rahmen dieses Aufrufs konnte Geld an ein Spendenkonto der Ärztekammer Rheinland-Pfalz oder an ein Spendenkonto der Deutschen Apotheker- und Ärztebank überwiesen werden. Die apoBank hatte zugesagt, jeden eingehenden Euro an die apoBank-Stiftung bis zu einem Höchstbetrag von 250.000 Euro zu verdoppeln. Außerdem stellte sie selbst einen Betrag von 250.000 Euro für die Flutopfer zur Verfügung. Dank der anteiligen Spendengelder aus der apoBank-Stiftung in Höhe von 75.000 Euro und einer Spende der Sächsischen Landesärztekammer in Höhe von 25.000 Euro kann die Ärztekammer Nordrhein nun das eingegangene Spendengeld an vom Hochwasser betroffene Kolleginnen und Kollegen als finanzielle Nothilfe weitergeben.
„Ich bedanke mich bei allen Spenderinnen und Spendern und natürlich auch bei der Sächsischen Landesärztekammer für die Spenden, die für mich ein deutliches Zeichen innerärztlicher Solidarität sind“, so Rudolf Henke.
ÄkNo
Wie bekomme ich Hilfe?
Die Ärztekammer Nordrhein hat im Einklang mit dem Erlass des Finanzministeriums NRW (23. Juli 2021) eine Spendenrichtlinie verfasst, nach der die Spendensumme als Hilfe an Privatpersonen mit Wohnsitz im Hochwassergebiet bis zu einem Betrag von 5.000- Euro ausgezahlt werden kann.
Hochwasseropfer, die nach dieser Spendenrichtlinie eine finanzielle Hilfe beantragen möchten, wenden sich bitte an:
Ärztekammer Nordrhein
Dörte Schulz
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
d.schulz(at)aekno.de
0211 / 4302 1248
Dabei nutzen Sie bitten den folgenden Vordruck, den Sie per Post an Frau Schulz bis zum 20. September 2021 richten. Bei Rückfragen berät Sie Frau Schulz gerne.
Sobald der Kammer eine Übersicht über die Anzahl der betroffenen Ärztinnen und Ärzte vorliegt, können die Spendengelder anteilig ausbezahlt werden.
Sie kennen Kolleginnen und Kollegen, die durch das Hochwasser in finanzielle Not geraten sind? Sprechen Sie diese bitte an und weisen Sie sie auf die Unterstützungsmöglichkeit durch die Ärztekammer Nordrhein hin.