Düsseldorf, 14.9.2021. Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen (NRW), die von der Hochwasserkatastrophe im Juli betroffen sind, können vom 17. September an Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Aus dem Aufbaufonds des Bundes stehen in NRW rund 12,3 Milliarden Euro bereit. Das hat das Landeswirtschaftsministerium mitgeteilt und eine entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen. Weitere Informationen und der Link zu den Onlineanträgen finden sich unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe. Die Landesregierung hat zusätzlich das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind montags bis freitags von acht bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von zehn bis 16 Uhr unter der Nummer erreichbar.
Viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Selbstständige seien durch die Hochwasserkatastrophe stark geschädigt und Betriebsstätten zum Teil vollständig zerstört worden, erklärte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart. „Nach den Soforthilfen und den Finanzierungshilfen starten wir nun mit den Aufbauhilfen“, so der Minister. Sachschäden und Einkommenseinbußen würden regelmäßig mit bis zu 80 Prozent, in Härtefällen bis zu 100 Prozent kompensiert.
HK