Düsseldorf, 20.2.2020. Alle Ärztinnen und Ärzte sind bereits während des Medizinstudiums mit dem Thema ärztliche Leichenschau in Berührung gekommen. Beinahe alle sind während ihrer ärztlichen Tätigkeit in die Situation geraten, eine ärztliche Leichenschau durchzuführen und sehr viele Ärztinnen und Ärzte können von der schweren Entscheidung berichten, ob auf der Todesbescheinigung „natürlicher Tod“, „nicht-natürlicher Tod“ oder „ungeklärt“ als Todesart anzukreuzen war. Zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung am 19. Februar 2020 im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft berichteten auch von Schwierigkeiten, eine Kausalkette von einer Vorerkrankung eines Patienten und der Todesursache herzustellen.
Experten wie Professor Dr. Markus Rotschild, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Köln, der niedergelassene Hausarzt und Vorsitzende der Kreisstelle Oberhausen der Ärztekammer Nordrhein Dr. Peter Kaup sowie der Leiter der Düsseldorfer Mordkommission Kriminalhauptkommissar Markus Dreisewerd beleuchteten aus verschiedenen Blickwinkeln den oftmals schwierigen Umgang mit der Situation rund um die ärztliche Leichenschau, deren Grenzfälle und die Gespräche mit Angehörigen. Die gesetzlichen Grundlagen, auf denen die Leichenschau in Nordrhein-Westfalen beruht, wurden ebenso vorgestellt wie das richtige Verhalten des Arztes, wenn er während der Todesfeststellung Anhaltspunkte für äußere Einwirkungen bemerkt, die den Tod zur Folge hatten.
Dr. Hella Körner-Göbel, Moderatorin der Veranstaltung und Mitglied des Ausschusses Rettungsdienst der Ärztekammer Nordrhein wies unter anderem auf die Grenzen der Feststellung der Todesursache während der Leichenschau hin.
Die seit 1. Januar 2020 geltenden neuen Bestimmungen in der Gebührenordnung für Ärzte zur Leichenschau stellte Dr. Stefan Gorlas, Referent in der GOÄ-Abteilung der Ärztekammer Nordrhein, im Detail vor.
Einen ausführlichen Bericht zur dem Kammersymposium „Ärztliche Leichenschau – Theorie und Praxis“ lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben des Rheinischen Ärzteblattes.
bre
Informationen zu den neuen GOÄ-Regelungen finden sich auf den Seiten der GOÄ-Abteilung unter "Aktuelles"
Dokumentation der Vorträge