Düsseldorf, 19.12.2019. Zu Anfang des Jahres 2020 wird das Berufsbildungsgesetz (BBiG) durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung geändert. Die Gesetzesnovelle bringt unter anderem auch für Ausbilderinnen und Ausbilder von Medizinischen Fachangestellten (MFA) Änderungen mit sich.
Beispielsweise sind die Regelungen für die Freistellung und Anrechnung des Berufsschulunterrichts auf die Arbeitszeit für Jugendliche und Erwachsene vereinheitlicht worden. Ab Januar 2020 sind alle Auszubildende einmal in der Woche nach dem Berufsschulunterricht von der Tätigkeit in der Praxis zu befreien.
Auch haben dann alle MFA-Auszubildende für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung den Anspruch auf Freistellung von der Tätigkeit in der Praxis.
Fachliteratur für die betrieblich Ausbildung ist nach der Novelle der Auszubildenden vom Ausbilder kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Daneben verlangt der Gesetzgeber, dass im Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge, das von der Ärztekammer Nordrhein geführt wird, ab dem Jahr 2021 die Betriebsnummern der Ausbildungsstätten aufgeführt werden müssen.
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