Düsseldorf, 16.11. 2024. Die nordrheinische Ärzteschaft hält das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in seiner jetzigen Form nicht für geeignet, die drängenden finanziellen Probleme der Krankenhäuser in Deutschland zu lösen. Die Kammerversammlung appellierte deshalb heute (16.11.) im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft an den Bundesrat, das vom Bundestag Mitte Oktober bereits gebilligte KHVVG bei seiner nächsten Sitzung am 22. November in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, um dringend notwendige Verbesserungen zu verhandeln.
Die Kritik der nordrheinischen Delegierten zielte insbesondere auf die im Gesetz vorgesehenen Regelungen für eine Vorhaltevergütung. Um die Fehlanreize durch das DRG-System wirklich zu stoppen, müssten nicht nur erbrachte Leistungen vergütet werden, sondern naturgemäß unterschiedliche Vorhaltekosten, insbesondere die patientennahe Personalausstattung. Das im KHVVG enthaltene Modell der Vorhaltevergütung orientiere sich allerdings immer noch zu stark an der Zahl der behandelten Fälle und benachteilige dadurch insbesondere kleine, bedarfsnotwendige Krankenhäuser auf dem Land, heißt es in einem Beschluss der Kammerversammlung.
Die Kammerversammlung appellierte außerdem an die verantwortlichen Politiker, die Bedürfnisse der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nicht aus dem Blick zu verlieren. Die Leistungsgruppen der Krankenhausplanung müssten sich an der Weiterbildungsordnung orientieren. Nur so lasse sich verhindern, dass auf dem Weg zum Facharzt oder zur Fachärztin Flaschenhälse entstehen.
„Von diesen Kritikpunkten ganz abgesehen ist es mir völlig unverständlich, dass ein Gesetz mit diesem gigantischen Veränderungspotenzial für unser Gesundheitswesen ohne Auswirkungsanalyse in Kraft treten soll“, erklärte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, in Düsseldorf.
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ÄkNo