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Abgabe von Lachgas und sogenannten K.O.-Tropfen streng regulieren

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Düsseldorf, 16.11. 2024. Die nordrheinische Ärzteschaft hat an den Deutschen Bundestag appelliert, das geplante Verbot der Abgabe von Lachgas über Automaten und Kioske trotz des Bruchs der Ampel-Koalition zu verabschieden. Das Bundeskabinett hatte sich am 13. November darauf verständigt, ebenso wie auf strengere Beschränkungen für sogenannte K.O.-Tropfen (Gammabutyrolacton, GBL, und 1,4-Butandiol). GBL sei insbesondere in Kombination mit Alkohol in seiner Wirkungsweise kaum noch kontrollierbar und potenziell lebensgefährlich, heißt es in einem Beschluss der Kammerversammlung. Die Delegierten warnten am Samstag, 16.11.2024 im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft eindringlich vor der Nutzung dieser sogenannten Partydrogen. Sie hätten gravierende gesundheitliche Auswirkungen und ein erhebliches Abhängigkeitspotenzial.

Die Kammerversammlung forderte die Politik und die Medien dazu auf, im Sinne des Jugendschutzes die Suchtprävention auszubauen und die Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeit zu fördern. Außerdem müssten die Möglichkeiten der Beweissicherung verbessert und die Ärzteschaft in der anonymen Spurensicherung geschult werden.

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